Standesamt

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Eheschließungen, Lebenspartnerschaften

Eheschließungen, Umwandlung Lebenspartnerschaften

Eheschließungen werden grundsätzlich während der Öffnungszeiten des Standesamtes durchgeführt. 

Da die Termine in der Regel schnell belegt sind, ist eine frühzeitige Reservierung - insbesondere bei einer beabsichtigten Trauung an einem Samstag - sinnvoll. 

Wenn Sie an einem Wochentag (Montag bis Freitag) beim Standesamt Konz die Ehe schließen möchten, nehmen wir ihre Reservierung gerne frühestens ein Jahr im Vorraus entgegen.

Nach der Veröffentlichung der Termine unserer Trausamstage, können auch diese gerne vorab reserviert werden. Die zur Verfügung stehenden Samstage werden generell im Juni für das kommende Jahr auf unserer Internetseite veröffentlicht. An folgenden Terminen sind die Eheschließungen auch samstags (zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr) möglich:

Die offizielle Anmeldung der Ehe ist weiterhin frühestens sechs Monate vor der Eheschließung möglich. 


Bitte beachten Sie, dass zunächst die Eheschließung beim Standesamt angemeldet werden muss. Zuständig hierfür ist Ihr Wohnsitzstandesamt oder das Standesamt des gewöhnlichen Aufenthaltes. Die Trauung selbst kann dann in jedem Standesamt in Deutschland erfolgen. Die Anmeldung erfolgt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes.

Zur Anmeldung der Ehe werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde, bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, beides erhältlich beim Geburtsstandesamt,
  • gültiger Personalausweis/ Reisepass,
  • erweiterte Meldebescheinigung (wenn der Wohnort außerhalb der Verbandsgemeinde Konz liegt).

Zusätzlich, falls ein Partner bereits verheiratet war / Lebenspartnerschaft gegründet hatte:

  • eine Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft mit  Auflösungsvermerk bzw.
  • eine Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe und ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Auflösung
  • bei Tod des Partners, die entsprechende Sterbeurkunde.

Zusätzlich, falls sie gemeinsame Kinder haben:

  • Geburtsurkunden der Kinder,
  • eine Vaterschaftsanerkennung (wenn der Vater noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist),
  • Sorgerechtserklärung, falls vorhanden.

Die hier aufgeführten Unterlagen können in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen differieren. Wir bitten Sie daher, um Vorsprache bzw. telefonische Rücksprache beim Standesamt.

Ist einer der Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger, sprechen Sie bitte vor Beschaffung der Unterlagen beim Standesamt vor. Sie erhalten dann eine konkrete Auflistung der erforderlichen Unterlagen und Urkunden.