Raumordnung & -planung

Instrumente und Aufgaben

Raumordnung & Raumplanung

Raumordnung & Raumplanung

Die Raumordnung sorgt überörtlich und fachübergreifend für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Gesamtraums der Bundesrepublik Deutschland und seiner Teilräume. Gesetzliche Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt.

Statt des traditionell und statisch anmutenden Begriffs "Raumordnung" wird heute häufig der Begriff "Raumplanung" gebraucht, der neben dem ordnenden Element auch die in die Zukunft gerichtete räumliche Planung im Blick hat. 


Aufgaben der Raumplanung

Die Raumplanung beschäftigt sich mit den baulich-räumlichen Strukturen in der Stadt und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Konz. Darauf aufbauend werden Planungskonzepte mit dem Ziel der Konfliktminimierung unter Abwägung aller relevanten Interessen erarbeitet. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit in der Region und hat eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende und sozial gerechte Bodennutzung zu gewährleisten.


Instrumente der Raumplanung

Die wichtigsten Instrumente der kommunalen Raumplanung zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Gebiet der Stadt und Verbandsgemeinde Konz sowie die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) für die Teilgebiete der Stadt und den Ortsgemeinden.

Die Gemeinden stellen die Bauleitpläne in einem förmlichen Verfahren auf, sobald und soweit es für die bauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen werden die Bürger durch Öffentlichkeitsbeteiligungen unterrichtet und erhalten so Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Rechtswirksame Bebauungspläne sind kommunale Satzungen, die nach der Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien und nach Bekanntmachung in den jeweiligen Bekanntmachungsorganen in Kraft treten. Gleichzeitig wird auch bekannt gemacht, das alle Originalpläne in der zuständigen Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Konz zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten werden.


Wichtige Nutzungshinweise:

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan, der die aktuelle gültige Rechtslage wiedergibt.

Alle Originalpläne mit Begründung und textlichen Festsetzungen der Stadt und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Konz werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im zuständigen Fachbereich der Verbandsgemeindeverwaltung bereitgehalten. 

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.