Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Internetseiten sollen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung unserer Webseiten.
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03.06.2019
Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:
Die
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Am Markt 11
54329 Konz
ist bemüht, ihre Webseitenauftritte www.konz.de und stadtbibliothek.konz.de im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Die oben genannten Websites sind derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV RP vereinbar.
Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:
TEXTGRÖSSE
Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
OHNE MAUS NAVIGIEREN
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
VORLESEN LASSEN
Mit Hilfe des ReadSpeakers können Sie sich Inhalte der Webseiten laut vorlesen lassen. Mit nur einem Klick wird der Text auf einer Webseite gleichzeitig laut vorgelesen und farblich hervorgehoben, damit Sie ihm problemlos folgen können – und das unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden und welches Endgerät Sie nutzen. Als Nutzer müssen Sie dafür nichts herunterladen. Starten Sie den ReadSpeaker durch einen Klick auf den Vorlesen-Button
Den Vorlese-Button finden Sie auf jeder Unterseite unserer Webseiten.
Ausschnitt: Screenreader-Oberfläche "Vorlesen"Klicken Sie einfach auf den Vorlese-Button um den Inhalt der Webseite vorlesen zu lassen.
Nun erscheint ein Bedienfeld und ReadSpeaker beginnt automatisch mit dem Vorlesen der Webseite.
Ausschnitt: Screenreader-OberflächeMit dem Bedienfeld können Sie:
- die Vorlesefunktion anhalten und wieder aufnehmen
- die Vorlesefunktion stoppen
- die Lautstärke regeln
- die Vorlesegeschwindigkeit ändern
- das Bedienfeld schließen
- "Einstellungen" auswählen, wenn Sie die erweiterten Funktionen - wie z.B. Hervorheben vorgelesener Bereiche, Download von Audioversionen der Inhalte Texte vergrößern - nutzen oder anpassen möchten
Ausgewählten Text anhören
Wählen Sie einen Teil des Textes aus und klicken Sie anschliessend auf den Vorleseknopf, der neben dem Mauszeiger erscheint. Wenn Sie auf den Vorleseknopf klicken, erscheint ein Bedienfeld und ReadSpeaker beginnt automatisch mit dem Vorlesen des ausgewählten Textes.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen um eine barrierefreie Gestaltung bestehen derzeit noch einzelne Barrieren..
Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar:
- Bilder und Bedienelemente: Auf einzelnen Seiten fehlen Alternativtexte für Bilder oder aussagekräftige Beschriftungen für Links und Schaltflächen.
- Struktur und technische Auszeichnung: Teilweise sind Listen, ARIA-Attribute, Seitenbereiche oder andere HTML-Elemente nicht korrekt ausgezeichnet. Dies kann insbesondere die Nutzung mit Screenreadern beeinträchtigen.
- Kontraste und Links: Einzelne Texte und Bedienelemente weisen einen zu geringen Kontrast auf. Teilweise sind Links nicht ausreichend vom umgebenden Text unterscheidbar.
- Seiteneigenschaften: Vereinzelt fehlen technische Angaben wie Seitentitel oder eine korrekte Sprachkennzeichnung.
- Bedienung mit assistiven Technologien: Bei einzelnen interaktiven Elementen entsprechen sichtbare und technisch hinterlegte Bezeichnungen nicht vollständig einander, wodurch insbesondere die Sprachsteuerung beeinträchtigt sein kann.
- Dokumente: Ein Teil der PDF-Dokumente und Dokumente aus Büroanwendungen, insbesondere ältere Dateien, ist noch nicht vollständig barrierefrei.
- Drittinhalte: Eingebundene Inhalte und Anwendungen externer Anbieter, beispielsweise WebGIS, Karten, Videos sowie Bürger- oder Ratsinformationssysteme, können teilweise nicht vollständig barrierefrei genutzt werden.
Falls Sie ein Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, wenden Sie sich bitte an digital@konz.de. Wir stellen Ihnen die darin enthaltenen Informationen nach Möglichkeit in einer geeigneten barrierefreien Form zur Verfügung.
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren im Rahmen der technischen und redaktionellen Weiterentwicklung schrittweise zu beseitigen. Dabei werden festgestellte Barrieren bewertet, priorisiert und – soweit sie in unserem Einflussbereich liegen – nach und nach behoben.
Bei Inhalten und Anwendungen externer Anbieter sind wir teilweise auf die barrierefreie Bereitstellung und technische Weiterentwicklung durch die jeweiligen Anbieter angewiesen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. September 2020 erstellt und zuletzt am 12. August 2026 überprüft.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren auf unseren Websites aufgefallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wir prüfen Ihre Hinweise und beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich.
Verbandsgemeinde Konz
Fachbereich 1 / Digitalisierung
Am Markt 11
54329 Konz
Tel.: 06501/83-1200
E-Mail: digital[at]konz.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Websites benachteiligt sind und auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden.
Das Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-5342
Fax: 06131 16-17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@masffj.rlp.de
