Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Internetseiten sollen für alle Konzer*innen nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung unserer Webseiten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.konz.euwww.saar-mosel-bad.de sowie stadtbibliothek.konz.de . 

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03.06.2019

Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:

Die

Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Am Markt 11
54329 Konz

ist bemüht, ihre Webseitenauftritte www.konz.euwww.saar-mosel-bad.de und stadtbibliothek.konz.de im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit

Die oben genannten Webseiten sind derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.

Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:

  • TEXTGRÖSSE

    Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

  • OHNE MAUS NAVIGIEREN

    Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.

  • VORLESEN LASSEN

    Mit Hilfe des ReadSpeakers können Sie sich Inhalte der Webseiten laut vorlesen lassen. Mit nur einem Klick wird der Text auf einer Webseite gleichzeitig laut vorgelesen und farblich hervorgehoben, damit Sie ihm problemlos folgen können – und das unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden und welches Endgerät Sie nutzen. Als Nutzer müssen Sie dafür nichts herunterladen. Starten Sie den ReadSpeaker durch einen Klick auf den Vorlesen-Button

    Den Vorlese-Button finden Sie auf jeder Unterseite unserer Webseiten.  

    Klicken Sie einfach auf den Vorlese-Button um den Inhalt der Webseite vorlesen zu lassen.

    Nun erscheint ein Bedienfeld und ReadSpeaker beginnt automatisch mit dem Vorlesen der Webseite.


    Mit dem Bedienfeld können Sie:

    • die Vorlesefunktion anhalten und wieder aufnehmen
    • die Vorlesefunktion stoppen
    • die Lautstärke regeln
    • die Vorlesegeschwindigkeit ändern
    • das Bedienfeld schließen
    • "Einstellungen" auswählen, wenn Sie die erweiterten Funktionen - wie z.B. Hervorheben vorgelesener Bereiche, Download von Audioversionen der Inhalte Texte vergrößern - nutzen oder anpassen möchten

    Ausgewählten Text anhören

    Wählen Sie einen Teil des Textes aus und klicken Sie anschliessend auf den Vorleseknopf, der neben dem Mauszeiger erscheint. Wenn Sie auf den Vorleseknopf klicken, erscheint ein Bedienfeld und ReadSpeaker beginnt automatisch mit dem Vorlesen des ausgewählten Textes.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor. 
  • Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar (Anforderung Nr. 1.4.1.a, 1.4.3.a, 1.4.11.a).
  • Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, die via Youtube eingebettet werden), liegen nicht barrierefrei vor.
  • Es fehlen Alternativtexte zu Bildern, wir arbeiten daran, diese schrittweise nachzupflegen (Anforderung 1.1.1.b).
  • Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. Office oder ältere PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei. 
  • Während wir unsere Dokumente im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Dokumenten, die vor 2018 erschienen sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter digital@konz.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
  • Anwendungen von Drittanbietern (z.B. Bürger- oder Ratsinformationssysteme) können uns von diesen Anbietern derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Eingebettete Karten von Google Maps sind in dem Rahmen barrierefrei, wie Google sie zur Verfügung stellt.

Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass großteils ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Website unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden. 

Bis zum Relaunch der Website wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.

Wir sind bemüht, wichtige Inhalte schrittweise barrierefrei zur Verfügung zu stellen und arbeitet dahingehend kontinuierlich an der Verbesserung des Webauftritts.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 03.09.2020 erstellt.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2021 überprüft.


Feedback/Kontaktangaben

Feedback zur Barrierefreiheit der Webseiten www.konz.euwww.saar-mosel-bad.de und stadtbibliothek.konz.de geben Sie bitte an folgende Stelle:

Verbandsgemeinde Konz
Fachbereich 1 / Digitalisierung
Am Markt 11
54329 Konz
Tel.: 06501/83-104
E-Mail: digital[at]lkonz.de


Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb[at]msagd.rlp.de