Elektronische Rechnungen

Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen

Auftragnehmer der rheinland-pfälzischen Verwaltung - und damit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz - können auf Grundlage der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Union seit April 2020 ihre Rechnungen auch in elektronischer Form übermitteln.

Bis Ende 2023 ist es Lieferanten und Dienstleistern in Rheinland-Pfalz freigestellt, ihre Rechnungen elektronisch oder in Papierform zu übermitteln. Es ist geplant, dass ab dem 1. Januar 2024 alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz E-Rechnungen sein müssen.

Nach der EU-Richtlinie gelten Rechnungen als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Das Format muss beim Empfänger eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglichen (keine einfachen PDF oder Bilddateien).

Die Anforderungen an das Rechnungsformat basieren auf der europäischen Norm EN-16931 und der deutschen Konkretisierung dieser Norm. Das Rechnungsformat muss dem Standard XRechnung für die Rechnungsstellung an die deutsche Verwaltung genügen.

Für die eindeutige Zuordnung einer E-Rechnung zu einem Rechnungsempfänger wird eine sogenannte Leitweg-ID benötigt. Diese ID ist das Zuordnungskriterium für die Eingangskanäle E-Mail und Upload des Zentralen E-Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz. 

Für die Verbandsgemeindeverwaltung Konz muss die Leitweg-ID 

072355003000-001-81

angegeben werden, damit eine korrekte Zuordnung der elektronischen Rechnung erfolgen kann: 

E-Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Konz können ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden:

Unter www.e-rechnung.service.rlp.de erreichen Sie den Zentralen E-Rechnungseingang RLP.  Dort finden Sie zudem aufbereitete FAQs sowie ein Erläuterungsvideo für Rechnungssteller zur Anmeldung am System. Weitere Detailinformationen finden Sie in der Lieferanteninformation.