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Hochwasser & Starkregenvorsorge

Hochwasser- & Starkregenvorsorge

Bürgerinformation – Hochwasser- und Starkregenvorsorge

An Mosel und Saar gelegen, ist die Gefahr von Überschwemmungen durch die Flusshochwasser innerhalb der Verbandsgemeinde Konz bekannt. Auch in den lediglich an kleineren Bächen und Gewässersystemen gelegen Ortsgemeinden sorgen intensive Starkregenereignisse für schadhafte Überschwemmungen, vollgelaufene Keller und unpassierbare Straßen. Verstärkt werden diese Gefahren durch Sturzfluten aus den Außengebieten, die sich aus den Weinbergen und Hanglagen in die bebauten Ortslagen und auf die Verbindungsstraßen ergießen und dort ein erhebliches Schadenspotenzial haben. In der Vergangenheit wurden in der Verbandsgemeinde Konz bereits Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen. Durch die in den letzten Jahren häufiger aufgetretenen Überschwemmungen auch in den von Mosel und Saar entfernten Orten, steigt das Erfordernis nach gezielten Vorsorgemaßnahmen gegenüber Starkregenereignissen und Sturzfluten.

  • Wie entsteht Hochwasser?

    Kommt es zu langanhaltenden und/ oder großflächigen Regenfällen möglicherweise begleitet durch Schneeschmelze in höheren Berglagen, können große Wassermengen in die Mosel und Saar fließen. Dadurch können die Flüsse anschwellen und über die Ufer treten - man spricht dann von Hochwasser. Das Wasser kann Gebäude, Wege, Brücken oder Dämme fluten und unterspülen, wodurch die örtlichen Infrastrukturen beeinträchtigt und die Flussanlieger unmittelbar gefährdet werden können. Vor allem mitgeführtes Treibgut ist gefährlich. Hochwasser sind Naturereignisse. Sie treten in unterschiedlicher Höhe und in unregelmäßigen Abständen auf. Hochwasser hat es immer gegeben, und wir müssen jederzeit damit rechnen. Für den Menschen wird Hochwasser erst dadurch zur Katastrophe, weil er ohne Rücksicht auf das Risiko in die überschwemmungsgefährdeten Flächen hineingebaut hat.

  • Bin ich betroffen?

    Bei Hochwasser ist es wichtig, sich über die eigene Gefährdungslage zu informieren und frühzeitig zu wissen, wie hoch das Wasser kommen wird. Für die größeren Flüsse im Land wie Mosel und Saar liegen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten vor, die bis zu extremen Hochwasserereignissen zeigen, was passieren kann. Diese können unter hochwassermanagement.rlp-umwelt.de eingesehen werden.

    Hochwassergefahrenkarten geben zum Beispiel Auskunft über das grundsätzliche Gefährdungsrisiko. Sie müssen aktiv werden, wenn sich Ihr Gebäude in einem möglichen Überschwemmungsgebiet befindet bzw. wenn das Hochwasser die Höhe der bestehenden Schutzeinrichtung überschreitet.

    AbbildungenAuszüge aus den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten des Landes Rheinland-Pfalz

  • Wo kann ich aktuelle Hochwasserinformationen abrufen?

    • Im Internet finden Sie unter hochwasser.rlp.de den Hochwasservorhersagedienst des Landes Rheinland-Pfalz mit aktuellen Pegelständen und Vorhersagen für die nächsten 48 Stunden sowie die 24 h-Vorhersage für die Einzugsgebiete kleinerer Flüsse (Frühwarnung). Für die Mosel sind der Pegel von Trier und für die Saar der Pegel von Fremersdorf wichtige Bezugspegel.
    • Für Smartphones gibt es die amtliche Wasserstands- und Hochwasserinformations-App Meine Pegel unter hochwasserzentralen.info/meinepegel/ oder den bundesweit einheitlichen mobilen Hochwassermeldedient KATWARN (katwarn.de). Die Warn-App NINA ist eine weitere Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes.
    • Die im Internet verfügbaren Informationen finden Sie auch im Videotext des SWR-Fernsehens auf Tafel 802.
    • Schließlich kann der aktuelle Wasserstand eines Pegels über die bundeseinheitliche Rufnummer 19429 im jeweiligen Ortsnetz abgefragt werden.

    Fragen Sie Ihre hochwassererfahrenen Nachbarn, wenn Sie selbst noch keine Erfahrungen mit Hochwasser haben, sie können Ihnen die genauesten Angaben machen, bei welchem Pegel Ihr Haus und Grundstück wie betroffen sein wird.

    Abbildungen: Beispielhafte Wasserstände des Pegels Trier / Mosel zwischen dem 10. und 16. Dezember 2023 (hochwasser.rlp.de/flussgebiet/mosel/trier).

  • Und was ist mit Starkregen?

    Mit dem Fortschreiten des Klimawandels steigen die Häufigkeiten und die Intensität von Starkregenereignissen, die zu lokalen Überflutungen (sog. Sturzfluten) führen können. Solche Ereignisse sind überall gleich wahrscheinlich, d.h. jeder kann betroffen sein!

    Das Land Rheinland-Pfalz stellt seit 2023 öffentlich zugängliche Sturzflutgefahrenkarten über das Wasserportal des LfU unter wasserportal.rlp-umwelt.de zur Verfügung. Die Karten zeigen die Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtungen von oberflächlich abfließendem Wasser infolge von Starkregenereignissen. Dafür werden Szenarien mit unterschiedlicher Niederschlagshöhe und -dauer betrachtet.

    Nutzen Sie die verfügbaren Informationen zur Gefährdung aus den bereitgestellten Sturzflutgefahrenkarten sowie die in der Verbandsgemeinde Konz eingerichtete Beratungsmöglichkeit zu möglichen Maßnahmen im Falle einer drohenden Sturzflut.

    Abbildung: Auszug aus der Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz (HIER). Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis (SRI 7) mit einer Dauerstufe von D = 1 Stunde.

  • Worin unterscheiden sich die möglichen Gefahren von Hochwasser und Starkregen?

    Sturzfluten können im Gegensatz zu Hochwasserereignissen überall in Rheinland-Pfalz auftreten, unabhängig davon, ob Bäche oder andere fließende Gewässer in der Nähe sind. Schon leichte Hanglagen begünstigen das Zuströmen von Wassermassen auf Gebäude. In Mulden und Unterführungen kann sich der Niederschlag bei wolkenbruchartigen Regenfällen sammeln und der Wasserstand schnell ansteigen. Während sich Starkregenereignisse insbesondere bei Gewittern im Sommer ereignen, findet die sog. Hochwassersaison vor allem in den Wintermonaten statt.

    Während Starkregenereignisse also räumlich und zeitlich nicht genau vorherzusagen sind und damit keine Zeit für die kurzfristige Herrichtung von Schutzmaßnahmen bleibt, besteht für die Hochwasserereignisse von Saar und Mosel eine gewisse Vorlauf- und Reaktionszeit.

    Ganz gleich, ob Sie in einem besonders gefährdeten Überschwemmungsbereich wohnen, besteht generell die Gefahr vor Rückstau im Kanalsystem und einem Eindringen von Wasser und Schlamm in Ihr Gebäude, da die Entwässerungskanäle nicht für Starkregenereignisse ausgelegt sind. Bei Hochwasser bestehet zudem die Gefahr von aufsteigendem Grundwasser (Grundhochwasser), das Ihr Gebäude deutlich früher als die eigentliche Überflutung betreffen kann. Der Vorbesitzer oder die Nachbarn können Ihnen hierüber am ehesten Auskunft geben.

  • Wie kann ich mein Gebäude vor Überflutung schützen?

    Einen vollständigen Schutz von Bauwerken gegen jedwedes Schadensereignis kann es nicht geben. Es lässt sich jedoch in vielen Fällen mit einem vertretbaren Aufwand ein höheres Schutzniveau und damit eine höhere Sicherheit erreichen. Bei einem Neubau können die Belange der Überflutungsvorsorge im Rahmen der baulichen Eigenvorsorge vollumfänglich berücksichtigt werden. Doch auch für Bestandsgebäude können nachträglich noch Schutzvorkehrungen getroffen und bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die drohendes Hochwasser sowie Flutwellen aus Sturzfluten und Überschwemmungen durch Starkregenabfluss vor dem Eindringen in die Gebäude fernhalten. Je nach Gebäudetyp, Bauweise, Lage und Gefährdungsgrad sind unterschiedliche Objektschutzmaßnahmen möglich. Die folgenden Empfehlungen stellen dazu nur eine Auswahl möglicher Schutzmaßnahmen dar.

    Zu unterscheiden sind zunächst mobile und fest installierte Schutzvorrichtungen. Das Anbringen mobiler Schutzvorrichtungen im Hochwasserfall ist lediglich für Gebäude relevant, die im Überschwemmungsgebiet eines Flusshochwassers liegen. Für Gebäude in sturzflutgefährdeten Bereichen und Hanglagen sowie für Bauwerke, die in Geländetiefpunkten, Mulden oder unter der Geländeoberkante liegen sind dauerhaft installierte Vorrichtungen ratsam.

    Fest installierte Schutzvorrichtungen

    • Achten Sie beim Neubau auf ein ausreichendes Eigengewicht des Hauses, um ein Aufschwimmen zu verhindern. Sichern Sie auch Heizöl- und Gastanks gegen Aufschwimmen.
    • Installieren Sie die Elektroverteilung und (Gas-)Heizungsanlagen in obenliegenden Geschossen und damit hochwassergeschützten Bereichen und achten Sie auf eine autarke Stromversorgung für alle wichtigen Verbraucher.
    • Türen, Fensterelemente und Garagentore sollten gegenüber einem möglichen Wasserdruck und mitgeführtem Treibgut von außen wasserdicht und stoßfest ausgeführt sein. Verwenden Sie überdies wasserabweisende Schutzanstriche und wasserbeständige Baustoffe und Einbauteile zur Minimierung des Schadenpotenzials.
    • Verschließen Sie kritische Gebäudeöffnungen wo möglich dauerhaft. Tieferliegende Grundstücksbereiche, Souterraineingänge sowie Keller- und Lichtschächte sollten Sie durch Anbringen von Schwellen, Randsteinen o.ä. sichern. Im Falle eines Neubaus sollten Sie Eingangsbereiche um mindestens 15 – 20 cm erhöht und Garagenzufahrten aufsteigend planen.
    • Schützen Sie sich im Gefährdungsfall vor Zufluss von Oberflächenwasser aus dem Außengebiet durch Anlage von natürlichen Verwallungen in Erdbauweise ohne jedoch benachbarte Grundstücke durch Veränderung oder gar Verstärkung des Wassersabflusses negativ zu beeinträchtigen.
    • Decken Sie Dachrinnen oberhalb von Lichtschächten ab, um abtropfendes Schwallwasser vom Dach nicht eindringen zu lassen.
    • Schützen Sie Ihr Haus vor eindringendem Kanalisationswasser durch den Einbau einer Rückstausicherung oder Hebeanlage, um Abwasser auch bei Wasserrückstau noch abführen zu können.
    • Legen Sie je nach Betroffenheit eine Vertiefung von ca. 30 x 30 cm (Pumpensumpf) im überflutungsgefährdeten Raum an und halten Sie Tauchpumpen sowie ein Notstromaggregat bereit, um das Wasser im Ereignisfall besser abpumpen zu können.

    Mobile Systeme

    • Halten Sie mobile Hochwasserschutzmaterialien (Sandsäcke, Dammbalken) zur kurzfristigen Anbringung an wasserdurchlässigen Gebäudeöffnungen vor.
    • Auch Silikon oder wasserfeste Sperrholzplatten können zum kurzfristigen Abdichten von Türen und Fenstern genutzt werden.
  • Wie verhalte ich mich vor einem Überflutungsereignis?

    • Bewahren Sie wichtige Dokumente und persönliche Gegenstände sicher bspw. in wasserdichten Behältnissen auf. Lagern Sie gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe außerhalb des gefährdeten Überflutungsbereichs.
    • Verzichten Sie auf die Lagerung beweglicher Gegenstände auf dem genutzten Grundstück oder fixieren Sie diese ausreichend und standsicher – insbesondere wenn Sie in der Nähe eines Gewässers wohnen. Größere Gegenstände wie Gartenmobiliar, Fahrzeuge, Heu- und Silageballen, Regentonnen, etc. bieten ein besonderes Gefahrenpotenzial für Sie und die Gewässerunterlieger. Lose Baumaterialien, Brennholzstapel und Grünschnitt sollten in ausreichender Entfernung von Gewässern gelagert und gesichert werden, da Sie beim Ausufern des Gewässers abtransportiert werden und zu Verklausungen an Brücken und anderen Engstellen führen können, wodurch sich die Überflutungssituation durch Rückstau zusätzlich verschärft.
    • Versichern Sie Gebäude und Hausrat, da Schäden trotz staatlicher und privater Vorsorgemaßnahmen entstehen können und lassen Sie sich über die Möglichkeiten und Konditionen zum Abschluss einer Elementarschadensversicherung gegen Überflutungsschäden am Gebäude beraten.
    • Kontrollieren Sie den Abwasserkanal im Haus regelmäßig.
    • Treffen Sie Absprachen mit Ihrer Nachbarschaft über mögliche gegenseitige Unterstützung.
    • Verfolgen Sie die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (dwd.de) und Meldungen der Regionalprogramme sowie aktuelle Hochwasserwarnungen regelmäßig.
  • Wie hilft die Verbandsgemeinde mir, mich vor Überflutung schützen?

    In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, d.h. häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dann sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise und das Land zuständig. 

    Weitere Informationen zu dieser Leistung können HIER abgerufen werden.

    Die zunehmende Bedeutung der Thematik veranlasste die Verbandsgemeinde Konz zur Aufstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts (öHSVK) für die Ortsgemeinden im Gebiet der Verbandsgemeinde sowie für die Stadt Konz. Ziel ist es, Maßnahmen zu definieren, die zur Verbesserung der Vorsorge beitragen und sukzessive umgesetzt werden sollen. Informationen über den Fortschritt der Umsetzung des öHSVK können unter auf folgender Seite abgerufen werden: