Fundbüro

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Fundsachen

Herzlich Willkommen 

im Digitalen Fundbüro der Verbandsgemeinde Konz!

Sollten Sie einen verlorenen Gegenstand in der Verbandsgemeinde Konz finden, diesen an sich nehmen und nicht an den Eigentümer zurückgeben können, müssen Sie dies dem Fundbüro melden bzw. ihn dort abgeben. Wer selbst etwas verloren hat, kann im Fundbüro den Verlust anzeigen und gegebenenfalls das Fundstück abholen.

Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können auf dieser Seite die bisher  abgegebenen Fundsachen einsehen sowie eine Fund- oder auch eine Verlustanzeige Online aufgeben.


  • Sie haben etwas gefunden?

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen.  Dann wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt. Um Ihnen die Anzeige so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen hier über die Funktion "Fundanzeige" die einfache Möglichkeit, Fundsachen direkt online zu melden. Die Fundsache können Sie es im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz abgeben. 

    Bitte geben Sie die Fundsache innerhalb von 2 Wochen im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz ab. Einen Termin für die Abgabe können Sie HIER online buchen.

  • Sie haben einen Gegenstand verloren?

    Mit etwas Glück wurde Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben und Sie können ihn hier wieder in Empfang nehmen. Die aktuelle Fundsachenliste des Fundbüros der Verbandsgemeindeverwaltung Konz finden Sie unten unter "Alle Fundsachen" ... oder unter "Suche", wenn Sie die Ergebnisse eingrenzen wollen. 

    Mit dem Onlineservice "Verlustanzeige" können Sie einen verlorenen Gegenstand melden. Ein Verlust kann maximal für die letzten 3 Jahre gemeldet werden, da nach dieser Zeit ein Anspruch auf den verlorenen Gegenstand verfällt. Ihr Gegenstand wird im Verlustregister der zuständigen Behörde eingetragen. Es besteht keine Garantie, dass wir Ihren verlorenen Gegenstand automatisch finden. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich in regelmäßigen Abständen beim Fundbüro nachzufragen.