Leben in Konz

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Statement des Bürgermeisters zu Berichterstattung im Volksfreund

Statement des Bürgermeisters zu Berichterstattung im Volksfreund

in der vergangenen Woche ist im "Trierischen Volksfreund" ein Artikel mit der Überschrift:  "Ist Konz zu hässlich, um vor Werbetafeln geschützt zu werden?” erschienen. 

Der Bürgermeister der Stadt Konz, Guido Wacht, nimmt dazu wie folgt Stellung: 

"Der Artikel über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz enthält eine zugespitzte Interpretation, die ich so nicht stehen lassen möchte.

Das Gericht hat nicht festgestellt, dass Konz „hässlich“ oder gar „zu hässlich“ sei, um geschützt zu werden. Diese Formulierung findet sich an keiner Stelle des Urteils. Sie ist eine journalistische Zuspitzung, die Aufmerksamkeit erzeugt, den Inhalt der Entscheidung aber nicht zutreffend wiedergibt.

Das Oberverwaltungsgericht hat ausschließlich die rechtlichen Voraussetzungen unserer Werbeanlagensatzung bewertet. Es kam zu dem Ergebnis, dass im Geltungsbereich der Satzung keine ausreichend homogenen und zusammenhängenden schützenswerten städtebaulichen Strukturen vorliegen, um die weitreichenden Regelungen der damaligen Satzung zu rechtfertigen. Das ist eine juristische Bewertung – kein Urteil über die Attraktivität oder Lebensqualität unserer Stadt.

Ich halte es für wichtig, diese Unterscheidung deutlich zu machen. Konz auf die Aussage zu reduzieren, die Stadt sei „hässlich“, wird unserer Heimat in keiner Weise gerecht. Unsere Stadt zeichnet sich durch ihre besondere Lage an Saar und Mosel, ihre lebendigen Stadtteile, ihre Geschichte, ihre Natur, ihre Vereine und vor allem durch die Menschen aus, die hier leben. Konz ist vielfältig und lebenswert.

Selbstverständlich nehmen wir die Entscheidung des Gerichts ernst. Deshalb arbeiten wir bereits an einer neuen, rechtssicheren Werbeanlagensatzung, die den rechtlichen Vorgaben entspricht und gleichzeitig das Ziel verfolgt, Werbung städtebaulich verträglich zu steuern.

Eine sachliche Auseinandersetzung mit der Entwicklung unserer Stadt ist wichtig und ausdrücklich willkommen. Sie sollte jedoch auf den tatsächlichen Feststellungen des Gerichts beruhen und nicht auf Formulierungen, die zwar emotional wirken, den Inhalt des Urteils aber nicht widerspiegeln.

Ich bin überzeugt, dass Konz eine Stadt mit hoher Lebensqualität ist. Neben ihren heutigen Stärken verfügt sie über zahlreiche Potenziale, die wir in den kommenden Jahren gezielt nutzen wollen. Gemeinsam mit dem Stadtrat und der Verwaltung werden wir weiterhin daran arbeiten, diese Qualitäten zu erhalten und unsere Stadt verantwortungsvoll weiterzuentwickeln."