Rattenbefall vorbeugen - Informationen und Tipps für Bürgerinnen und Bürger
Ratten können Gesundheitsrisiken bergen und sich dort ansiedeln, wo sie ausreichend Nahrung und Versteckmöglichkeiten finden. Die Verbandsgemeinde Konz informiert deshalb über wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung und darüber, wer im Fall eines Rattenbefalls zuständig ist.
Einen Flyer mit allen Informationen zum Download finden Sie hier :
Alle Infos aus dem Flyer im Überblick:
Ratten gesichtet – was ist zu tun?
Wenn Sie wiederholt Ratten auf Ihrem Grundstück beobachten, sollten Sie umgehend Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung ergreifen. Informieren Sie auch Ihre Nachbarschaft, damit eine weitere Ausbreitung verhindert werden kann.
Wichtig: Die Bekämpfung auf privaten Grundstücken liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers und die Kosten sind selbst zu tragen. Mieterinnen und Mieter sollten sich zunächst an ihre Vermieter wenden.
Die Bekämpfung sollte ausschließlich durch qualifizierte Schädlingsbekämpfungsbetriebe mit zugelassenen Verfahren erfolgen. Ansprechpartner örtlicher Fachunternehmen zur Schädlingsbekämpfung finden Sie im Internet oder den Gelben Seiten.
So können Sie Ratten vorbeugen
Keine Nahrungsquellen bieten
✅ Mülltonnen stets geschlossen halten; keine Müllsäcke daneben lagern
✅ Gelbe Säcke geschützt lagern und erst kurz vor der Abholung bereitstellen
✅ Keine Essensreste über Toilette oder Abfluss entsorgen
✅ Keine Speisereste auf den Kompost geben
✅ Tierfutter nur in verschlossenen Behälter aufbewahren✅ Futternäpfe von Haustieren nach dem Füttern nicht draußen stehen lassen
✅ Keine Wildtiere (z. B. Tauben oder Enten) fütternVerstecke vermeiden
✅ Holzhaufen, Gerümpel und Unrat entfernen
✅ Gartenhäuser, Keller und Nebengebäude ordentlich halten
✅ Hecken, Büsche und Bodendecker regelmäßig zurückschneidenGebäude sichern
✅ Durchschlupfmöglichkeiten in Türen und Mauern verschließen
✅ Kellerfenster und Lüftungsschächte mit engmaschigen Gittern sichern
✅ Türen, Tore und Öffnungen abdichten
✅ Sanitäranlagen und Abwassersysteme regelmäßig überprüfenWann sollte eine Behörde informiert werden?
Die grundsätzliche Zuständigkeit bei einem Rattenbefall außerhalb des eigenen Grundstücks (!) liegt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Sie wird nach § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) tätig, wenn eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Allgemeinheit besteht.
Die Dienststellen der Stadt bzw. VG Konz bekämpfen Rattenbefall im öffentlichen Bereich und auf öffentlichen Grundstücken. Sie führen keine Bekämpfung auf Privatgrundstücken durch. Im öffentlichen Kanalnetz gehen die Saar-Mosel Werke gegen die Nager vor.
Die Verbandsgemeinde Konz sollte informiert werden, wenn:
- öffentliche Straßen, Wege, Spiel- oder Parkplätze betroffen sind
- der Befall vermutlich aus der öffentlichen Kanalisation stammt

