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Stadt und Verbandsgemeinde Konz

LEADER-Förderung: Projekte können bis 1. Juli eingereicht werden

LEADER-Förderung: Projekte können bis 1. Juli eingereicht werden

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem 

Jahr erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € ohne 

Umsatzsteuer) in Moselfranken möglich. Damit soll eine engagierte und aktive Entwicklung 

unserer Region unterstützt und zur Stärkung unseres Leitbilds „Mensch-Region-Europa: Auf 

dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg“ 

beigetragen werden.   


 Wie funktioniert es? 

• Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 1. Juli bei der LEADER-

Geschäftsstelle ein. Die Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.lag-

moselfranken.de/vordrucke-informationen/kleinstprojekte/  

• Die LAG-Geschäftsstelle prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche 

Förderfähigkeit 

• Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten die Projekte in einem Umlaufverfahren 

im Juli und legen dabei eine Punktzahl sowie den Fördersatz für jedes Projekt fest 

• Sie schließen im nächsten Schritt einen Unterstützungsvertrag mit der LAG 

Moselfranken ab 

• Nach Abschluss des Projektes reichen Sie bis spätestens 31. Oktober 2023 bei der 

LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein 

• Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus 

• Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht 


Was kann gefördert werden? 

• Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € betragen. 

• Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden 

nicht gewährt. 

• Die Auswahl der Kleinstprojekte und Festlegung der Fördersätze erfolgt anhand der 

genehmigten Auswahlkriterien der LAG Moselfranken  

• Der Projektaufruf dient vorrangig dem Förderbereich „Dem ländlichen Charakter 

angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen 

Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und 

Ingenieurleistungen“ 

• Nachrangig sind auch Projekte aus anderen Themenbereichen förderfähig, u.a. 

verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine 

Infrastruktureinrichtungen  

• Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt 

und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt 

• Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und 

Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene 

Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, 

Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, 

einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines 

Regionalmanagements 


Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen? 

• Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 

• Natürliche Personen und Personengesellschaften 


Weitere detaillierte Informationen wie die Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke und 

unsere Entwicklungsstrategie finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-

moselfranken.de – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle 

anfordern. 


Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf für Kleinstprojekte 

• Fördermittel: 142.099,24 € Regionalbudget 

• Start des Aufrufes: 1. Juni 2023 

• Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 1. Juli 2023, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) 

• Projektauswahl durch die LAG: im Umlaufverfahren nach Ende des Förderaufrufs 

• Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 31. Oktober 2023 (Letzter Termin für die 

Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG-Geschäftsstelle) 

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Anträge in die Auswahl der Kleinstprojekte 

einbezogen werden können! 


Regionale Ansprechpartner 

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit 

einem der folgenden Ansprechpartner der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt 

aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen: 

• Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell 

 (Tel. 06581 81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de) 

• Philipp Reckinger (Tel. 0651 9798-132; E-Mail: philipp.reckinger@trier-land.de) und 

Katharina Boettcher (Tel. 0651 9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de) bei der 

Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land  

 

Stelle für die Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte 

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken 

Geschäftsstelle: c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell 

 Matthias Faß 

 Schlossberg 6, D-54439 Saarburg, 1. OG Zimmer 06 

 Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320 

 e-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de 

 Internet: www.lag-moselfranken.de