Lärmaktionsplanung

Umwelt

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Erstmalige Erstellung einer Lärmaktionsplanung in der Verbandsgemeinde Konz

Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionspläne sind die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Zudem ist es auch Aufgabe der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Zentrale Bedeutungen haben die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen sowie deren Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung.

Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist der § 47d des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG). Demnach stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, in denen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken geregelt werden. Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken sind dabei ana-log zur Lärmkartierung definiert. In Rheinland-Pfalz sind die Städte, Verbandsgemeinden und verbandsgemeindefreien Gemeinden für die Aufstellung der Lärmaktionspläne zuständig.

Mit den Lärmaktionsplänen wurde ein neues Instrumentarium geschaffen, um zu einer Verbesserung für belastete Anwohner beizutragen. Im Regelfall liegen die höchsten Belastungen, so auch in der VG Konz, entlang der Bundesstraßen und der Bahnstrecken vor. Die Lärmaktionsplanung befasst sich nur mit dem von der Straße verursachten Lärm. Für den Bahnlärm ist die DB zuständig.

Die Verbandsgemeinde kann allerdings konzeptionell dazu beitragen, in sämtlichen Maßnahmen dem Aspekt Lärm als Nebenprodukt Rechnung zu tragen (z.B. durch Verkehrsberuhigung bei Straßenausbau, der Bauleitplanung etc.) und vor allem durch z.B. die Förderung des Radverkehrs oder der Mitwirkung an der Verbesserung des ÖPNV versuchen, hier eine Verringerung der Lärmbelastungen zu erreichen, die sich dann auch auf die Haupttrassen positiv auswirken kann. Insofern ist eine Auseinandersetzung mit diesem Thema geboten und auch sinnvoll, um die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen.

Der Verbandsgemeinderat hat dem vorgestellten Plan am 02.07. 2020 zugestimmt und liegt zum Download bereit: