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Konz-Könen - Teilbereich "Ober der Mühle"

Konz-Könen, Teilbereich „Ober der Mühle“

Bebauungsplan der Stadt Konz, Stadtteil Könen, Teilbereich „Ober der Mühle“ – Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereichs sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Konz hat in seiner Sitzung am 18.08.2026 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Ober der Mühle“ beschlossen. Gleichzeitig wurde die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Konz hatte bereits in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober der Mühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Umsetzung eines Teils des Rahmenplans für den Stadtteil Könen. Hierzu soll ein Teilbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf I“ aus dem Jahr 1982 überplant werden. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet geschaffen werden.

Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurde festgestellt, dass der zukünftige Straßenquerschnitt der geplanten Straße „Ober der Mühle“ von ursprünglich ca. 8 m auf 7 m reduziert werden kann. Hierdurch werden Flächenversiegelungen und Erschließungskosten verringert. Entsprechend wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss geringfügig verkleinert.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 

14. September 2026 bis einschließlich 16. Oktober 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Die Planunterlagen liegen im Foyer des Rathauses, Am Markt 11, 54329 Konz, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Diese sind Mo.bis Do. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Inhaltliche Fragen können unter 06501 / 83-3100 beim Fachbereich Planen und Umwelt gestellt werden. Die Unterlagen werden außerdem unter www.konz.eu/beteiligung zur Einsichtnahme bereitgestellt. 

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht: 

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz vorgebracht werden. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingehenden Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren geprüft und bei der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt.