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Bauen & Wohnen

Beteiligung der Öffentlichkeit: 2. Anbindung für den Bereich Konz-Roscheid

Beteiligung der Öffentlichkeit

... im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) - 2. Anbindung für den Bereich Roscheid in der Stadt Konz (Verbandsgemeinde Konz, Landkreis Trier-Saarburg)

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg - untere Landesplanungsbehörde - hat auf Antrag der Stadt Konz eine Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Anbindung des Bereiches Roscheid in der Stadt Konz über eine zweite Trasse eingeleitet. Geplant ist die Anbindung des Bereiches „Roscheid“ mit ca. 3.500 Einwohnern über eine zweite Trasse an das überörtliche Straßennetz. 

Im ersten Schritt soll die Vereinbarkeit der möglichen Trasse mit den Belangen der Raumordnung überprüft werden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i.V.m. § 17 Abs. 7 LPlG) werden die der Raumverträglichkeitsprüfung zu Grunde liegenden Unterlagen veröffentlicht. 

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 21.09.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz abgegeben oder in elektronischer Form an beteiligung@konz.de übermittelt werden. Die Äußerungen der Öffentlichkeit werden mit in die Abwägung eingestellt und das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird ortsüblich bekannt gemacht.