Verwaltung & Politik

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Sozialamt

Sozialamt

Das eng geknüpfte Netz der sozialen Sicherung bietet in Not geratenen Menschen soziale Hilfe und finanziellen Rückhalt.

Nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) nimmt der örtliche Träger der Sozialhilfe bzw. der Eingliederungshilfe – dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte – im Rahmen der Sozialhilfe folgende Aufgaben wahr:

1. Hilfe zum Lebensunterhalt,
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
3. Hilfe zur Gesundheit,
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
5. Hilfe zur Pflege,
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
7. Hilfe in anderen Lebenslagen,

sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.


Leistungen

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