Leben in der Region

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Informationen zur Bereitstellung von Brennholz

Informationen zur Bereitstellung von Brennholz

Die Forstreviere planen zurzeit den bevorstehenden Laubholzeinschlag. Bei diesen Holzerntemaßnahmen wird neben dem Stammholz und dem Holz für die Industrie auch das Brennholz für den örtlichen Bedarf eingeschlagen.

Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in Form von bereits entasteten Baumstämmen in einzelnen Poltern am Waldweg.

Flächenlose, d. h. Aufarbeitung von Brennholz im Bestand, werden nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen angeboten.

Sie können die gewünschten Brennholzmengen aus den Forstrevieren Freudenburg-Trassem, Kell-Waldweiler, Klink, Konz-Wiltingen, Palzem, Schillingen, Saarburg-Tobiashaus und Zerf-Greimerath online auf der Webseite des Forstamtes Saarburg (https://www.wald-rlp.de/forstamt-saarburg) bestellen und erhalten eine Bestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Grundsätzlich gibt es eine Beschränkung der Bezugsmenge auf 10 FM je Haushalt. Je Haushalt ist eine eigene Bestellung abzugeben.

Der Bestellzeitraum beginnt am 29.09.2026 und endet am 22.11.2026, später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Angeboten wird in erster Linie Laubhartholz (Buche, Eiche, Birke, in Anteilen auch Roteiche, Kirsche oder anderes Laubhartholz). Im Staatswald gilt für Buche, Hainbuche, Ahorn und Esche ein Preis von 75,00 € je FM inkl. 7 % MwSt, für Eiche, Birke, Roteiche, Kirsche oder anderes Laubhartholz gilt ein Preis von 68,00 € je FM inkl. 7 % MwSt. (1 FM entspricht 1,4 RM). Im Gemeindewald können die Preise davon abweichen und werden von

der jeweiligen Gemeinde bekannt gegeben.

Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in der Regel im kommenden Frühjahr. Es kann jedoch, wenn die Witterung keine Holzernte bzw. Holztransport im Wald zulässt, bis in den Frühsommer dauern, um Waldböden und Bestände zu schonen.

Die Brennholzkunden erhalten eine Nachricht, wenn ihr Brennholz bereitgestellt ist sowie eine Rechnung mit einer Karte, die den Lagerort kennzeichnet. Sobald die Rechnung bezahlt ist, kann mit der Aufarbeitung im Wald oder dem Abtransport begonnen werden. Die dabei zu beachtenden Bedingungen sind im Online-Bestellverfahren aufgeführt und sind bei der Bestellung zu bestätigen. Wichtig ist insbesondere der Nachweis der Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge für die Aufarbeitung im Wald.

Verbrennen können Sie das Holz i. d. R. erst im Folgejahr, wenn es ausreichend getrocknet ist.