Leben in Konz

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

VG Konz beteiligt sich am Stadtradeln des Landkreises Trier-Saarburg

VG Konz beteiligt sich am Stadtradeln des Landkreises Trier-Saarburg

Konz, 25. August 2023

Ob der Arbeitsweg, Brötchen holen oder mal ein Eis essen fahren – welche Wege können wir im Alltag mit dem Fahrrad anstatt mit dem Auto zurücklegen? Auf diese Frage macht die Aktion „STADTRADELN“ des Netzwerks Klima-Bündnis aufmerksam. Die Verbandsgemeinde Konz beteiligt sich in diesem Jahr erneut an der internationalen Aktion - in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Trier-Saarburg. Vom 9. bis 29. September sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, möglichst viele Fahrradkilometer im Kreis zu sammeln.

Ziel ist - neben dem Klimaschutz - die Förderung des Radverkehrs in der Region und nicht zuletzt auch die Ermunterung, etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Interessierte sollen motiviert werden, viele alltägliche Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Um die Kilometer zu „sammeln“, ist eine Registrierung auf der STADTRADELN-Plattform unter www.stadtradeln.de/landkreis-trier-saarburg notwendig. Interessierte können dann im Team der Verbandsgemeinde Konz mitradeln, das für alle offen ist. Oder sie melden ihre eigene Gruppe an.

Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team gutschreiben. Alternativ können die Strecken auch über die Internetplattform nachgetragen werden.

Einen weiteren Vorteil bietet die App: Die so erhobenen Radverkehrsdaten werden durch das Klima-Bündnis, vollkommen anonymisiert, wissenschaftlich ausgewertet und geben dem Kreis Auskunft über verkehrsplanerisch wichtige Fragen wie: Wo sind wann wie viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer unterwegs? Wo gerät der Verkehrsfluss ins Stocken? So ist ein bedarfsgenauer Ausbau der Radinfrastruktur möglich.

Über die Bürgerbeteiligungsplattform RADar! können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerdem Schlaglöcher, plötzlich endende Radwege oder eine unübersichtliche Verkehrsführung melden.