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Informationen zur Bereitstellung von Brennholz

Informationen zur Bereitstellung von Brennholz aus den Revieren des Forstamtes Saarburg

Die Forstreviere planen zurzeit den bevorstehenden Laubholzeinschlag. Bei diesen Holzerntemaßnahmen wird neben dem Stammholz und dem Holz für die Industrie auch das Brennholz für den örtlichen Bedarf eingeschlagen.

Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in Form von bereits entasteten Baumstämmen in einzelnen Poltern am Waldweg.

Flächenlose, d.h. Aufarbeitung von Brennholz im Bestand, werden nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen angeboten.

Sie können in diesem Jahr die gewünschten Brennholzmengen aus den Forstrevieren Freudenburg-Trassem, Kell-Waldweiler, Konz-Wiltingen, Palzem, Schillingen und Zerf-Greimerath online auf der Homepage des Forstamtes Saarburg (https://www.wald-rlp.de/forstamt-saarburg) bestellen und erhalten eine Bestätigung an ihre E-Mail-Adresse. Dieses Verfahren ersetzt die bisher verwendeten Brennholzbestellscheine.

Das Brennholz aus den Forstrevieren Klink, Serrig und Saarburg-Tobiashaus sowie das Holz aus dem Staatswald des Forstamtes wird versteigert und kann daher nicht online bestellt werden.

Grundsätzlich gibt es eine Beschränkung der Bezugsmenge auf 10 FM je Haushalt. Je Haushalt ist eine eigene Bestellung abzugeben.

Der Bestellzeitraum beginnt am 20.09.2023 und endet am 31.10.2023, später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Termine für die Versteigerungen ab Frühjahr 2024 werden rechtzeitig vorher auf der Homepage des Forstamtes und in den Amtsblättern bekannt gegeben.

Angeboten wird in erster Linie Laubhartholz (Buche, Eiche, Birke, in Anteilen auch Roteiche, Kirsche oder anderes Laubhartholz). Im Staatswald gilt dafür ein Preis von

73,00 € je FM inkl. 7 % MwSt. (1 FM entspricht 1,4 RM). Im Gemeindewald können die Preise davon abweichen und werden von der jeweiligen Gemeinde bekannt gegeben.

Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in der Regel im kommenden Frühjahr. Es kann jedoch, wenn die Witterung keine Holzernte bzw. Holztransport im Wald zulässt, bis in den Frühsommer dauern, um Waldböden und Bestände zu schonen.

Die Brennholzkunden erhalten eine Nachricht, wenn ihr Brennholz bereitgestellt ist sowie eine Rechnung mit einer Karte, die den Lagerort kennzeichnet.

Sobald die Rechnung bezahlt ist, kann mit der Aufarbeitung im Wald oder dem Abtransport begonnen werden. Die dabei zu beachtenden Bedingungen sind im Online-Bestellverfahren aufgeführt und sind bei der Bestellung zu bestätigen. Wichtig ist insbesondere der Nachweis der Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge für die Aufarbeitung im Wald. Verbrennen können Sie das Holz i.d.R erst im Folgejahr, wenn es ausreichend getrocknet ist.

Neu: Online-Bestellung auf https://www.wald-rlp.de/forstamt-saarburg