Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Liegenschaftskatasterauszüge

  • Leistungsbeschreibung

    Eigentümerinnen und Eigentümer, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters erhalten. 

  • Voraussetzungen

    Jede Person ist berechtigt,

    • Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.

    Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.

    Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:

    • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
    • Personen mit berechtigtem Interesse
      Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Beantragung der Katasterauszüge sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Personalausweis
    • Gemarkung, Flur- und Parzellennummer des Grundstückes; wenn nicht vorhanden: Ortsangabe, Straße und Hausnummer
    • Antrag auf Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster; der Antrag kann auch vor Ort ausgefüllt werden
    • Außerdem können die Katasterauszüge HIER online beantragt werden
  • Welche Gebühren fallen an?

    1.Liegenschaftskarte20,00 €
    2.Flurstücksnachweis3,20 €
    3.Flurstücks- und Eigentümernachweis3,20 €
    4.Grundstücksnachweis3,20 €
    5.Eigentümernachweis3,20 €
    6.Bestandsnachweis5,40 €
    7.Einsichtnahmegebührenfrei

     Für die Positionen 2. bis 6. ist ein Mindestentgelt von 20,00 € zu erheben.

  • Anträge / Formulare