Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Melderegisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Die Melderegisterauskunft erhalten Sie gegen Barzahlung der Verwaltungsgebühr direkt im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz - Verw.-Gebäude II.

    Bei schriftlichen Anfragen ist ein Verrechnungsscheck in Höhe der Verwaltungsgebühr beizufügen bzw. eine Vorausüberweisung zu leisten.

    Einfache Melderegisterauskunft:

    Sie können eine Auskunft aus dem Melderegister über

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad und
    • Anschrift

    einzelner bestimmter Personen erhalten.

    Bitte beachten Sie:
    Aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes muss bei jeder Melderegisteranfrage erklärt werden, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke genutzt wird oder nicht. 
    Sollte die Auskunft für einen gewerblichen Zweck benötigt werden (z.B. Forderungsmanagement, Adressermittlung und Weitergabe an zu benennende Person, Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte, Aktualisierung eigener Bestandsdaten) ist dieser zu benennen.

    Darüber hinaus muss eine Erklärung abgegeben werden, dass die Daten NICHT zum Zwecke des Adresshandels oder der Direktwerbung genutzt werden.

    Erweiterte Melderegisterauskunft:

    Bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen oder berechtigten Interesses kann auch eine erweiterte Melderegisterauskunft über zusätzliche Daten z.B.:

    • Tag und Ort der Geburt 
    • frühere Anschriften 
    • Tag des Ein- und Auszugs 
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Ehegattin, des Ehegatten etc.

    erteilt werden.

    Diese Anfragen können nur schriftlich gestellt werden, da das berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss. 

    Bitte beachten Sie:
    Aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes muss bei jeder Melderegisteranfrage erklärt werden, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke genutzt wird oder nicht. 
    Sollte die Auskunft für einen gewerblichen Zweck benötigt werden (z.B. Forderungsmanagement, Adressermittlung und Weitergabe an zu benennende Person, Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte, Aktualisierung eigener Bestandsdaten) ist dieser zu benennen.

    Darüber hinaus muss eine Erklärung abgegeben werden, dass die Daten NICHT zum Zwecke des Adresshandels oder der Direktwerbung genutzt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Angaben zur Anfrageperson aus denen die Person zweifelsfrei ermittelt werden kann.
    Mindestens drei Suchmerkmale sollten angegeben werden:

    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • oder letzte bekannte Anschrift
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Erteilung einer Melderegisterauskunft sind folgende Gebühren fällig:

    Einfache Melderegisterauskunft 8,10 €
    Einfache Melderegisterauskunft 9,20 € (für gewerbliche Zwecke)
    Erweiterte Melderegisterauskunft 11,90 €

    Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig! 

    Bei schriftlichen Anfragen ist ein Verrechnungsscheck in Höhe der Verwaltungsgebühr beizufügen bzw. eine Vorausüberweisung zu leisten auf das Konto der

    Verbandsgemeindekasse Konz
    Sparkasse Trier
    IBAN: DE 69 5855 0130 0090 0001 00
    SWIFT BIC: TRISDE55

    Verwendungszweck:

    "15004-292498 Melderegisterauskunft"

  • Rechtsgrundlage