Gewässerrenaturierung

Umwelt

Gewässer

Gewässerrenaturierung in der VG Konz

Gewässerunterhaltung - Gewässer III. Ordnung:

Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung - in der Regel alle Bachläufe mit oder ohne Namen - ist die Verbandsgemeinde zuständig. Diese Unterhaltungspflicht umfasst jedoch nicht ins Gewässer gefallene Bäume oder Gehölze umfasst. Hierfür ist der jeweilige Eigentümer der Grundstücke zuständig, auf denen die Bäume bzw. Gehölze gestanden haben.

Gewässerrenaturierung:

Bäche, Flüsse und Talauen erfüllen vielerlei Funktionen im Naturhaushalt. Sie sind die Lebensadern der Landschaft und bereichern damit das Landschaftsbild. Sie bieten Lebensraum für eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt und dienen dem Menschen zur Erholung.

Neben dem Hauptmerkmal des Wasserabflusses halten die Gewässer auch Hochwasser bis zu einem gewissen Ereignisses zurück. Das Auftreten von Hochwasserereignissen ist eine Folge des Verlustes natürlicher Wasserspeicher, welcher durch verschiedene Gegebenheiten verursacht wird:

  • Gewässerausbau und -begradigung, Versiegelung, Bebauung von Überschwemmungsgebieten,
  • Waldrodung wie auch standortfremde Landbewirtschaftung in der Auen 

Durch diese, den Bedürfnissen der Menschen angepasste Umgestaltung der Bäche und Flüsse gingen die natürlichen Funktionen der Gewässer und ihrer Auen verloren.

Zur Erlangung der ursprünglichen Gewässerfunktionen erarbeitet die Verbandsgemeindeverwaltung Konz in enger Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ein Gewässerkonzept für den Bereich der Verbandsgemeinde Konz.

Ziel des Gewässerkonzeptes ist die Gewässerstrukturgüte zu untersuchen und im Bedarfsfalle zu verbessern.

Folgende Parameter werden untersucht:

  •  Laufentwicklung
    Stellt sich der Verlauf gerade, gefasst oder bewegt dar?
  • Längsprofil
    Ist die Durchgängigkeit des Gewässers gegeben oder ist diese durch Querbauwerke, Abstürze, Verrohrungen etc. behindert?
  • Querprofil
    Stellt sich der Verlauf des Bachbettes naturnah flach, eingefasst oder stark eingetieft dar.
  • Sohlenstruktur
    Welche Materialien weist das Sohlensubstrat auf? Ist Sohlensubstrat überhaupt vorhanden?
  • Uferstruktur
    Besteht der Uferbewuchs aus passenden Gehölzen wie Erle, Esche und Weiden oder steht Uferbewuchs mit standortfremden Gehölzen an?
  • Gewässerumfeld
    Welche Flächennutzung grenzt im Uferbereich an?

Die Gewässerstrukturgüte dient als allgemein verbindliche Bewertungsgrundlage bei der Gewässerschau, bei der Gewässerplanung und bei der Bewertung von Pflegemaßnahmen. Mit Verbesserung der Gewässerstrukturgüte geht auch eine weitere Verbesserung der Gewässergüte einher, da die Eintragung von Schadstoffen durch die Schaffung von „Pufferzonen“ (Randstreifen) verringert und die Selbstreinigungskraft des Gewässers verbessert wird.

Gleichzeitig wird die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und andere Kleinle-bewesen verbessert bzw. wieder hergestellt.
Nach Aufstellung des Gewässerkonzeptes und der daran anschließenden Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier ist vorgesehen, die Umsetzung insgesamt oder in Teilprojekten über eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Aktion Blau“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz in die Wege zu leiten. Antragsteller ist die Verbandsgemeinde Konz mit fachlicher Unterstützung durch die SGD Nord, RegWAB Trier.

Hauptschwerpunkte im Gewässerkonzept der Verbandsgemeinde Konz sind:

  • "Domänenstraße/Klosterbach“ im Bereich Konz, 
  • „Konzer Bach“ von der Quelle bei Krettnach bis zum Schul- und Sportzentrum Konz einschl. „Kommlinger Bach“ als Zulauf,
  • „Mannebach“, "Mausbach“ und Albach im Bereich Tawern,
  • „Oberemmler Bach“ von der Quelle bei Krettnach bis zur Mündung in die Saar bei Wiltingen

Die Renaturierung „Aubach“ im Bereich Pellingen und Franzenheim wurde in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Trier-Land in 2012 abgeschlossen.