Bauen in Konz

Wawern - Beneförstchen

Wawern - "Beneförstchen"

Wawern - "Beneförtschen"

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle verfügbaren Informationen hinsichtlich des Baugebietes „Beneförstchen“ der Ortsgemeinde Wawern gebündelt zur Verfügung stellen.

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die auf dieser Seite genannten Ansprechpartner der verschiedenen Bereiche gerne zur Verfügung.

Baugebiet Beneförstchen - Wawern

Im Baugebiet Beneförstchen sind 30 Baugrundstücke in der Größe zwischen 500 und 1.000 m2 entstanden, die für eine Bebauung mit Einfamilien- und teilweise Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Die Erschließungsarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen, sodass mit der Vermarktung und der privaten Bebauung der Grundstücke begonnen werden kann. Die Ortsgemeinde Wawern hat eine Infobroschüre zum Baugebiet und für Interessierte ein Bewerbungsformular erstellt, welche beide im Download-Bereich (unten) bereit stehen.

Sollten Sie Fragen zum Baugebiet haben, stehen wir Ihnen die Ansprechpartner (rechte Spalte) gerne zur Verfügung.

  • Lage des Baugebietes

  • Fotos vom Baugebiet

  • Verfügbare Grundstücke und Preise

    Übersichtsplan (Symbolbild)

    Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Wawern vom 10. Dezember 2019 wird der Verkauf der verbleibenden 3 Grundstücke bis auf Weiteres ausgesetzt.

    Der Ortsgemeinderat Wawern hat per Beschluss drei Preiszonen im Baugebiet gebildet. Die Preiszonen liegen bei 145,- €/m2 (Grün), 155,- €/m2 (Gelb) und 165,- €/m2 (Rot).

    Hier finden Sie den aktuellen Übersichtsplan: 

  • Bebauungsplan

    Bebauungsplan (Symbolbild)

    Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen betreffen. 

    Den aktuellen Bebauungsplan des Baugebietes "Beneförstchen" finden Sie hier:

    Anmerkungen zum Bebauungsplan: Im Bereich 4 des Baugebietes ist laut Textfestsetzungen eine „zwingende II-Geschossigkeit“ festgesetzt!  Dies war der seinerzeitige Planungswille der Gemeinde.  

    In der Nutzungsschablone  wurde dies nicht entsprechend gekennzeichnet, hier ist eine maximale II-Geschossigkeit möglich. 

  • Erschließung

    Die Erschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung). Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver-/Entsorgungsnetz.

    Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Beneförstchen" wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. 

    Sollten Sie dennoch Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner in der Verwaltung. (s. S. dazu in der rechten Spalte "Erschließung")

  • Wasserversorgung

    Die Wasserversorgung erfolgt durch die Verbandsgemeindewerke Konz.

    Im Zuge der Bauantragsstellung erhalten sie automatisch die notwendigen Antragsunterlagen, um den Wasserhausanschluss zu beantragen. Wir bitten diesen so früh als möglich komplett ausgefüllt an die Verbandsgemeindewerke Konz einzureichen.

    Basierend auf der Hausplanung muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung feststehen, wie viele Wasserentnahmestellen (Toiletten, Duschen, Waschbecken usw.) im Haus installiert werden. Aus der Planung erstellt ein Fachmann (Installateur) die Berechnung des Spitzendurchflussess der Hausinstallation, die wiederum Ausgangsgröße für die Dimensionierung des Hausanschlusses ist. 

  • Abwasserbeseitigung 

    Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem, d.h. das Schmutzwasser ist getrennt vom Niederschlagswasser zu sammeln und in die dafür bereitgestellten Anlagen einzuleiten.

    Für jedes System (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser) ist bereits ein Hausanschluss hergestellt worden. Dieser mündet in einen Übergabeschacht, an den das neue Gebäude anzuschließen ist. Diese Schächte befinden sich im Eigentum des Grundstückes und sind von dem Eigentümer zu unterhalten.

    Es ist darauf zu achten, dass eine genaue Trennung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser auch hausintern vorgenommen werden muss. Sollte Schmutzwasser in die Niederschlagswasseranlagen gelangen, so erfolgt hier eine direkte Einleitung in ein Gewässer, welches eine Gewässerverschmutzung darstellt.

    Erfolgt die Einleitung von Niederschlagswasser in die Schmutzwassersysteme, so entstehen unnötige Pump- und Reinigungskosten auf der Kläranlage und bei den Pumpwerken.

    Um eine unzweifelhafte Zuordnung zu ermöglichen sind die Kontrollschächte unterschiedlich gefärbt (Schmutzwasser = braun; Niederschlagswasser = blau).

    Bezüglich der Antragstellung gelten die Aussagen entsprechend zur Wasserversorgung.

  • Alle verfügbare Dokumente zum Baugebiet: