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Bauen & Wohnen

OG Oberbillig, Teilgebiet "Flur 1"

OG Oberbillig: Bebauungsplan "Flur 1“

Einfacher Bebauungsplan der Ortsgemeinde Oberbillig, Teilgebiet „Flur 1“, Bekanntmachung der Aufstellung und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Bebauungsplan „Flur 1“ wurde in den 60er Jahren aufgestellt, bedingt durch einen Ausfertigungsmangel wurde das damalige Verfahren dann 2017 aufgehoben. Die Ortsgemeinde Oberbillig möchte in dem jetzt aktuell nach § 34 BauGB zu beurteilenden Gebiet einige reglementierende Vorgaben festsetzen, um die städtebauliche Entwicklung des Gebietes besser steuern zu können und die bisherige städtebauliche Struktur zu erhalten. Daher hat sie am 29.06.2022 die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes beschlossen, der nun im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden soll. Die Gemeinde hat zur Sicherung der Planung auch eine Veränderungssperre erlassen.  Im vereinfachten Verfahren kann auf eine Umweltprüfung verzichtet werden. Die Planungsziele sind: Begrenzung der Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse, Festlegung der Mindestgröße für Grundstücke, Mindestdachneigung von 25 Grad, max. 3 Wohneinheiten pro Wohngebäude etc. Das Plangebiet ist ca. 1,8 ha groß und liegt bergseits der Bahnstrecke oberhalb der Bahnstraße und östlich der Flurstraße. Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. 

Die aktuelle Planung wurde in der Ortsgemeinderatssitzung am 10.05.2023 vorgestellt und gebilligt. Die Offenlegung nach § 3 (2) BauGB wurde beschlossen. Diese findet statt in der Zeit vom

20. November 2023 bis zum 20. Dezember 2023

während der allgemeinen Dienststunden in der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Zimmer 76. Bei telefonischer Anmeldung erteilt Ihnen ein Mitarbeiter persönlich Auskunft an dieser Stelle. Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu zu äußern. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181 oder 180, Ansprechpartner Herr Queins oder vertretungsweise Frau Reichert ist möglich, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten. Parallel dazu werden alle Unterlagen und diese Bekanntmachung auch unter www.konz.eu/Beteiligung eingestellt. 

Folgende Unterlagen liegen im Verfahren vor, teilweise mit Umweltbezug


1. Bebauungsplanentwurf, 2. textliche Festsetzungen, 3. Begründung, 4. Höhenplan

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.