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Bauen & Wohnen

Oberemmel - Änderung FNP Im Pesch

Oberemmel - Änderung FNP "Im Pesch"

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Änderung des Flächennutzungsplans der VG Konz 
... für den Bereich "Im Pesch" in Oberemmel

Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen den Flächennutzungsplan für den Stadtteil Oberemmel im Bereich „Im Pesch“ anzupassen. In der Sitzung am 14.12.2023 wurde ebenfalls die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.

Die Stadt Konz plant die Erweiterung der KiTa Oberemmel. Auf Grund der Anforderungen des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz) kommt es zu einem erhöhten Platzbedarf und zusätzlichen Ansprüchen auf Betreuungsplätze in Kindertagesstätten. Geplant ist ein Anbau an das bestehende KiTa-Gebäude. Diese Baumaßnahme auf dem intensiv genutzten KiTa-Gelände Bedarf einer fundierten Planung sowie einer mit dem Betrieb der KiTa abgestimmten Bauphase. Um die geforderte kurzfristige Erweiterung der KiTa Oberemmel zu ermöglichen, ist daher die Errichtung eines provisorischen Erweiterungstrakts geplant. Der temporäre Erweiterungstrakt soll auf der gegenüberliegenden Seite der Straße „Im Großengarten“ auf den Flurstücken Gemarkung Oberemmel, Flur 11 16/1, 17/1 und 18/1 entstehen. Die aktuelle Ausweisung der Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft und Wald, Zweckbestimmung: Grünlandschwerpunkt mit Grundanforderungen steht dem Bau des temporären Erweiterungstrakts entgegen. Um das Ziel der Planung, die Errichtung der KiTa-Erweiterung Oberemmel, zu erreichen, ist es somit erforderlich den Flächennutzungsplan im Bereich betroffenen Flurstücke in eine Fläche für den Gemeinbedarf zu ändern.

Der Verbandsgemeinderat hat am 14.12.2023 beschlossen die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom

21. Dezember 2023 bis zum 15. Januar 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II. Es liegen folgende Unterlagen vor:

Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz in Zimmer 62 zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr, Fr, 8.30 bis 12.30 Uhr. Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten bei Herrn Queins / Frau Greene telefonisch unter +49 6501 83-181 / 188 vereinbaren. 

Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.