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Bauen & Wohnen

Konz-Könen: Campingplatz

Konz-Könen - Teilbereich „Campingplatz Könen“

Bebauungsplans der Stadt Konz, Stadtteil Könen, Teilbereich „Campingplatz Könen“– Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Rat der Stadt Konz hat in seiner Sitzung am 18.08.2026 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Campingplatz Könen“ beschlossen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Campingplatzes an der Saar. In der Sitzung des Stadtrates am 25. November 2025 hatte der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Teilbereich „Campingplatz Könen“ beschlossen, die frühzeitige Beteiligung hat in der Zeit vom 03. März bis 02. April 2026 stattgefunden. Zentraler Inhalt und Zielsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Campingplatzes sowie die Sicherung der städtebaulichen Ordnung für die ergänzenden baulichen Anlagen.  Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig erweitert. In den Bebauungsplan wird ein Teilstück des Flurstücks Gemarkung Könen, Flur 6, Flurstück 874/3 einbezogen, um einen unbeplanten Randstreifen zwischen der geplanten Straße „Ober der Mühle“ und dem Campingplatz zu vermeiden.

Die Offenlage für den Bebauungsplan findet in der Zeit vom

14. September bis 16. Oktober 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Die Unterlagen liegen im Foyer des Rathauses (Am Markt 11) zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden.

Folgende Unterlagen liegen hier online offen:

 

Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.