Aktuelle Verfahren

Bauen & Wohnen

Gewerbepark "Mehringer Höhe"

Öffentliche Bekanntmachung der SGD Nord

Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Die Verbandsgemeinde Schweich hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - obere Landesplanungsbehörde - die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die beabsichtigte 17. Änderung ihres Flächennutzungsplans für die Darstellung einer gewerblichen Baufläche mit dem Ziel der Entwicklung eines interkommunalen Industrie- und Gewerbestandortes (Gewerbepark Mehringer Höhe) beantragt. Der verfahrensgegenständliche Änderungsbereich befindet sich in der Ortsgemeinde Mehring im südlichen Teil des Verbandsgemeindegebietes westlich der BAB A 1.

Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen geprüft.

Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.

Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 14.03.2022 bis 22.04.2022 auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

  • Verbandsgemeindeverwaltung Konz (www.konz.eu/beteiligung)
  • Zusätzlich ist eine Einsichtnahme auf der Internetseite der SGD Nord (https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/landesplanung/obere-landesplanungsbehoerde/) unter dem Reiter „Laufende Verfahren“ möglich. Der direkte Downloadlink zu den Unterlagen bei der SGD Nord lautet:
    https://sgdnord-safe.rlp.de/index.php/s/NyjQseP7PwQjDoS;Passwort: pT?17fDa

Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen mit der Post versendet werden (§ 15 Abs. 3 Satz 6 ROG). Sofern der Wunsch besteht, von diesem zusätzlichen Informationsangebot, z. B. wegen eingeschränktem Netzzugang, Gebrauch zu machen, stehen folgende Ansprechpartner/innen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz zur Verfügung:

Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Am Markt 11
54329 Konz, Herr Alexander Queins, Telefon: 06501/83-181, E-Mail: Alexander.Queins@konz.de

Stellungnahmen können bis zum 09.05.2022 bei allen beteiligten Stellen, der Verbandsgemeindeverwaltung Konz und bei der SGD Nord (E-Mail: Landesplanung@sgdnord.rlp.de) elektronisch abgegeben werden. Ebenfalls können die Stellungnahmen schriftlich gerichtet werden an die 

  • Stadtverwaltung Trier, 
  • die o. g. Verbandsgemeindeverwaltungen sowie an die: 
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Landesplanungsbehörde, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz

Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeiten die verfahrensführenden Behörden die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Antragstellerin. Daher werden auch die beigefügten Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen im Internet bereitgestellt (vgl. Anlage zum Datenschutz siehe www.konz.eu/beteiligung).

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird öffentlich bekanntgemacht.