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Bauen & Wohnen

„Campingplatzgebiet Konz“– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitit


Bebauungsplan der Stadt Konz, Teilbereich „Campingplatzgebiet Konz“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 15.11.2022 die Aufstellung gem. § 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Campingplatzgebiet Konz“ beschlossen.

Der bereits bestehende Campingplatz mit seinen Gebäuden soll durch einen Anbau an das Wohnhaus ergänzt werden. Der Vorhabenträger plant einen zweigeschossigen Anbau in dem Büroräume, eine Garage sowie zwei Ferienwohnungen untergebracht werden sollen. Im Bereich des Campingplatzes gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Das Ziel des neuen Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Campingplatzes sowie die Sicherung der städtebaulichen Ordnung für die ergänzenden baulichen Anlagen.

Der Bebauungsplan wird in einem regulären Bauleitplanverfahren mit einer 2-stufigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt. Im weiteren Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan findet in der Zeit vom

05.12.2022 bis 13.01.2023

in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatzgebiet Konz“ liegt in der Zentrale des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude I, zu jedermanns Einsicht aus. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner Frau Reichert 83-180 oder im Vertretungsfall Herr Queins 83-181, möglich. 

Die Unterlagen sind auf hier online einsehbar:

Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.