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Konz: Bekommt Roscheid eine zweite Straßen-Anbindung?

Konz: Bekommt Roscheid eine zweite Straßen-Anbindung?

Das Konzer Wohngebiet Roscheid mit rund 3000 Anwohnern ist nur über eine Straße legal zu erreichen. Ist diese Verbindung beispielsweise durch einen Unfall oder Schaden blockiert, bleiben den Anwohnern nur kleinere Straßen, um zu ihren Häusern zu kommen. Deshalb ist es das Ziel der Stadt Konz, eine zweite Anbindung für das Wohngebiet zu schaffen. Diese würde die aktuelle Zufahrt entlasten und damit die Verkehrs- und Lärmbelastung für Anwohner mindern.

Wo genau die zweite Anbindung verlaufen könnte, ist noch nicht endgültig geklärt. Die Stadt Konz hat mehrere Varianten durch Experten prüfen lassen. In einem ersten Schritt wurde errechnet, wie viele Fahrzeuge diese möglichen Trassen nutzen würden, also wieviel Entlastung sie bringen würden. In einem nächsten Schritt ging es um die Raumverträglichkeit. Geprüft wurde dabei zum Beispiel, ob die möglichen Trassen durch Landschafts- oder Artenschutzgebiete verlaufen würden und wie schwierig und teuer der Straßenverlauf baulich umgesetzt werden könnte.

Das Ergebnis dieser Prüfung wurde zuletzt den politischen Gremien der Stadt Konz vorgestellt. Demnach gibt es zwei Möglichkeiten, die weiterverfolgt werden sollen. Die Variante, die vom Ende des Seifwaldrings Richtung Mosel verläuft und dann hinter dem Friedhof in Konz-Karthaus auf die K134 trifft, schafft es auf Platz 2 der Prioritätenliste, die die Planer als sinnvoll und umsetzbar erachten. Auf Platz 1 kommt eine Trasse, die vom Kreisel am Seifwaldring in Richtung B268 verläuft. Fahrzeuge, die diese mögliche Anbindung nutzen, würden am Ende der Strecke über Trierer Gemarkung fahren.

Nun hat der Bauausschuss der Stadt Konz entschieden, dass zunächst für diese Vorzugsvariante die Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren vorbereitet werden sollen. Solch ein offizielles Verfahren ist eine gesetzliche Voraussetzung für die weitere konkrete Planung einer zweiten Anbindung für das Wohngebiet Roscheid. Im Verlauf des Raumordnungsverfahrens werden Träger öffentlicher Belange, z.B. Behörden und Verbände um eine Stellungnahme gebeten.