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Verbandsgemeinde Konz sucht Schöffinnen und Schöffen

Verbandsgemeinde Konz sucht Schöffinnen und Schöffen

Konz, 14. Februar 2023

In den kommenden Monaten werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Saarburg und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Bewerberinnen und Bewerber, müssen in der VG Konz wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Zudem sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Vorurteilsfreiheit – auch in extremen Situationen - gehören zu den weiteren Fähigkeiten, die Schöffinnen und Schöffen mitbringen sollten. Sie müssen Mut haben, Urteile zu fällen, brauchen Gerechtigkeitssinn und Verantwortungsbewussten, denn die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld, Unschuld und Strafmaß. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt zwar nicht erforderlich, Bewerberinnen und Bewerber müssen aber bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Idealerweise haben sie bereits Grundlagenkenntnisse über Strafverfahren.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis spätestens Freitag, 31. März, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Ansprechpartner per E-Mail: gewerbeamt@konz.de, Tel: 06501-83 147 (Stephan Müller) oder 06501 – 83 148 (Markus Meisenburg)

Das erforderliche Formulare kann unter www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden oder hier: 

Der Stadtrat sowie die Ortsgemeinderäte entscheiden über die Kandidatenliste. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen.

Weitere Infos zu den Voraussetzungen des Amts und den damit verbundenen Aufgaben finden Sie auf: www.schoeffenwahl2023.de