Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger*innen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums  (Lastenzuschuss) erhalten.

    Anträge für Wohngeld und Lastenzuschuss sind im Bürgerbüro Konz erhältlich. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Den Antrag leiten wir für Sie an die Wohngeldstelle weiter.

    Die Kreisverwaltung hat eine Hotline eingerichtet, unter deren Nummer Fragen zum Wohngeld und auch zu Wohngeldanträgen gestellt werden können (Wohngeldanspruch, Berechnungsgrundlagen, Ausfüllen des Antrags etc.).

    Die Hotline-Nummer 0651 715 16789 ist während folgenden Zeiten zu erreichen:

    • montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr
    • darüber hinaus dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15:30 Uhr.

    Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter https://trier-saarburg.de/wohngeld/


Zuständige Abteilungen