Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Allgemeines:
    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
    • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

    Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.

    Derzeit können Sie Externer LinkFührungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

    Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

    • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstite jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
    • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
    • Die seit dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. (Frühere Versionen sind nicht nutzbar)
    • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    Sie können den Antrag auch persönlich im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz stellen.

    Notwendige Unterlagen

    1. Personalausweis oder Reisepass. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann beim Bürgerbüro Konz unter Vorlage eines Ausweisdokumentes nur persönlich gestellt werden.
    2. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

    Rechtliche Grundlagen

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