Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Reisepass

  • Leistungsbeschreibung

    Aktuelle Information:

    Ab dem 01.03.2017 wird der neue Reisepass (ePass 3.0) durch das Bundesministerium des Innern eingeführt.

    Der neue Reisepass wird mit neuen, zeitgemäßen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Zudem wird es Verbesserungen bei der Nutzerfreundlichkeit durch den Einsatz neuer Materialien geben. Der neue Reisepass wird mit neuen, zeitgemäßen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Zudem wird es Verbesserungen bei der Nutzerfreundlichkeit durch den Einsatz neuer Materialien geben. Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 70,00 EUR.

    Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt unverändert 37,50 EUR. 

    Wichtig für bereits ausgegebene oder beantragte Reisepässe:

    Bereits ausgegebene oder beantragte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen angegebenen Datum. Ein Umtausch ist daher nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).  

    Ergänzungen

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Können Sie den Reisepass nicht persönlich abholen, dann können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich ausweisen und den alten Reisepass, wenn vorhanden, abgeben.

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
     
    Ausführliche Informationen zum Thema ePass erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern.
     

    Quellverweis

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde
    • Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr muss ein Elternteil den Antrag mit unterschreiben. Wegen der Unterschriftsleistung ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Antragstellung erforderlich.
    • Der Minderjährige muss bei Antragstellung anwesend sein. Außerdem ist die schriftliche Zustimmung zur Beantragung des Ausweisdokumentes des anderen Elternteils mit dessen Ausweiskopie vorzulegen. (Einverständniserklärung s. S.. Formulare) 

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab beim Bürgerbüro.


  • Welche Gebühren fallen an?

    E-Pass vor dem 24. Geburtstag37,50 €
    ab dem 24. Geburtstag70,00 €
    Zuschlag für einen Express E-Pass32,00 €
    Zuschlag für einen 48-Seiten E-Pass22,00 €
    vorläufiger Reisepass26,00 €
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare