Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Kinderreisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Reisepass. Ein Kinderreisepass kann für Ihr Kind das richtige Dokument sein.

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

    Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

    In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Hinweis: Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".

    • Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
    • Eine Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
    • Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis.
    • Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 - 6 Wochen

    Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 


  • Teaser

    Sie möchten mit Ihrem Kind außerhalb der EU verreisen? Dann müssen Sie mit Ihrem Kind einen Kinderreisepass beantragen.

  • Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

    • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
    • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
    • Ihr Kind muss bei der Antragstellung für den Kinderreisepass persönlich mit vorstellig werden
    • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen (das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes,
    • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
    • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
    • Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).
    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses persönlich anwesend sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

    Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet  EUR 6,00.

    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Kinderreisepässe können verlängert werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist und für welche Länder ein Kinderreisepass genügt.

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung des Kinderreisepasses an das Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig.

Sie können den Kinderreisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende