Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde KonzAuf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.
Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 8,00 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen
- zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)
- zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde KonzFür die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 8,00 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen
- zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)
- zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög
Rechtsgrundlage
Kurztext
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde KonzSie können Sie eine amtliche Meldebescheinigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Verbandsgemeinde Konz mit einer Wohnung gemeldet sind.
