Wellen - Sonnenhang

Bauen in Konz

Wellen - "Sonnenhang"

Wellen - "Sonnenhang"

Wellen "Sonnenhang"

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle verfügbaren Informationen hinsichtlich des Baugebietes „Sonnenhang“ gebündelt zur Verfügung stellen.

Der Ortsgemeinderat Wellen hat in seiner Sitzung am 06. November 2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes ‘Sonnenhang’ beschlossen. Diese Fläche wurde ehemals gewerblich genutzt und dann in Wohnbauland umgewandelt. Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, da er für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist.

Teilweise sind auf den Grundstücken private Grünflächen festgesetzt, die bepflanzt bleiben sollen oder werden müssen. Hier wird empfohlen, mit dem Bauantrag einen Freiflächengestaltungsplan einzureichen. Ebenso wird empfohlen die diesbezügliche Aussagen des Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes zu beachten. Befreiungen von den Festsetzungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, dass Bauanträge nicht im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO, sondern im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO gestellt werden müssen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist die Verbandsgemeinde Konz.

Die Erschließung erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger. 

Sollten Sie Fragen zum Baugebiet haben, stehen Ihnen die Ansprechpartner (linke Spalte) gerne zur Verfügung.

Baugebiet Sonnenhang - Wellen

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,7 ha und hat ca. 21 Grundstücke. "Sonnenhang" wurde am 14.08.2017 rechtsverbindlich.

  • Lage des Baugebietes

  • Fotos vom Baugebiet

  • Bebauungsplan

    Bebauungsplan (Symbolbild)

    Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen betreffen. 

    Den aktuellen Bebauungsplan des Baugebietes "Sonnenhang" finden Sie hier:

  • Erschließung

    Bitte wenden Sie sich dazu an den Verkäufer.

  • Wasserversorgung

    Die Wasserversorgung erfolgt durch die Verbandsgemeindewerke Konz.

    Im Zuge der Bauantragsstellung erhalten sie automatisch die notwendigen Antragsunterlagen, um den Wasserhausanschluss zu beantragen. Wir bitten diesen so früh als möglich komplett ausgefüllt an die Verbandsgemeindewerke Konz einzureichen.

    Basierend auf der Hausplanung muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung feststehen, wie viele Wasserentnahmestellen (Toiletten, Duschen, Waschbecken usw.) im Haus installiert werden. Aus der Planung erstellt ein Fachmann (Installateur) die Berechnung des Spitzendurchflussess der Hausinstallation, die wiederum Ausgangsgröße für die Dimensionierung des Hausanschlusses ist. 

  • Abwasserbeseitigung 

    Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem, d.h. das Schmutzwasser ist getrennt vom Niederschlagswasser zu sammeln und in die dafür bereitgestellten Anlagen einzuleiten.

    Für jedes System (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser) ist bereits ein Hausanschluss hergestellt worden. Dieser mündet in einen Übergabeschacht, an den das neue Gebäude anzuschließen ist. Diese Schächte befinden sich im Eigentum des Grundstückes und sind von dem Eigentümer zu unterhalten.

    Es ist darauf zu achten, dass eine genaue Trennung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser auch hausintern vorgenommen werden muss. Sollte Schmutzwasser in die Niederschlagswasseranlagen gelangen, so erfolgt hier eine direkte Einleitung in ein Gewässer, welches eine Gewässerverschmutzung darstellt.

    Erfolgt die Einleitung von Niederschlagswasser in die Schmutzwassersysteme, so entstehen unnötige Pump- und Reinigungskosten auf der Kläranlage und bei den Pumpwerken.

    Um eine unzweifelhafte Zuordnung zu ermöglichen sind die Kontrollschächte unterschiedlich gefärbt (Schmutzwasser = braun; Niederschlagswasser = blau).

    Bezüglich der Antragstellung gelten die Aussagen entsprechend zur Wasserversorgung.

  • Alle verfügbare Dokumente zum Baugebiet: