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Gesamtfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Konz

Gesamtfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Die Stadt Konz verfügt über ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept, das 2011 vom Rat der Stadt Konz beschlossen wurde. Seit der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes 2011 haben Veränderungen in der Konzer Einzelhandelslandschaft stattgefunden. Außerdem werden verschiedene Einzelhandelsprojekte bzw. Ansiedlungsanfragen im Stadtgebiet diskutiert. Doch nicht nur die Konzer Einzelhandelslandschaft hat sich verändert, sondern auch die übergeordneten Rahmenbedingungen. Dazu zählt insbesondere der Strukturwandel im Einzelhandel sowie Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung u.a. zu Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche oder zur Einzelhandelssteuerung.

Die Gesamtfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Konz soll einzelhandelsspezifische Entwicklungserfordernisse und -grenzen aufzeigen sowie darauf aufbauende Strategien für die zukünftige Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Konz im Allgemeinen und insbesondere der zentralen Versorgungsbereiche im Speziellen entwickeln. Dabei spielen vor allem die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Konz, wie die Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche (allen voran die Konzer Innenstadt) und die Sicherung und Weiterentwicklung einer funktionsfähigen Grundversorgungssituation eine bedeutende Rolle.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Gesamtfortschreibung

Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 15.02.2022 den Beschluss zur erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Gesamtfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Konz gefasst.

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Konz findet in der Zeit vom

01.08.2022 bis 02.09.2022

in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu beabsichtigten Planungen zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Konz liegt beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 81 zu jedermanns Einsicht aus. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner Frau Reichert 83-180 oder Herr Queins 83-181, möglich. Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Internet unter www.konz.de (s.S.u.) zur Einsicht bereit.

Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Konz unberücksichtigt bleiben.