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Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Regenerative Energien" (2017),

Flächennutzungsplan Regenerative Energien"

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Regenerative Energien" (2017), 1. Änderung Isolierte Positivplanung gemäß § 245e BauGB -Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Teilbereichs des Flächennutzungsplanes „Regenerative Energien“ durch eine isolierte Positivplanung gemäß § 245 e BauGB einzuleiten. Gegenstand der Planung ist eine Fläche auf der   Gemarkung Krettnach. Die Fläche befindet sich östlich der Ortslage Obermennig, angrenzend an die Gebiete der Stadt Trier und der Verbandsgemeinde Trier-Land und bietet Platz für zwei Windenergieanlagen. 

Da die Fläche „Gemarkung Krettnach“ bereits im Verfahren zum Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Regenerative Energien“ bis 2017 als potenziell geeignet eingestuft wurde und seinerseits aufgrund eines zwischenzeitlich entfallenen Landesziel (mindestens drei Anlagen pro Fläche) nicht weiterverfolgt wurde, ist davon auszugehen, dass die Grundzüge des Windenergiekonzeptes nicht berührt sind.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 06. Februar 2026 hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 den Entwurf der Isolierten Positivplanung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die weitere Planung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen auch als Beschleunigungsgebiet gemäß § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Verbindung mit § 249 BauGB.

Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom

13. Juli bis einschließlich 14. August 2026

statt.

Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz, im Foyer des Rathauses (Am Markt 11) zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden.

Während der Beteiligung liegen folgende Unterlagen zur Einsicht bereit, die Sie im Folgenden auch auf dieser Seite finden:


Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteiligung@konz.de gesendet werden. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteilfortschreibung unberücksichtigt bleiben können.