Flächennutzungsplanteilfortschreibung
"Freiflächen-Photovoltaik" (FNP-Teilfortschreibung FF-PV):
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 beschlossen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Konz zum Thema Freiflächenphotovoltaik fortzuschreiben. In der Sitzung am 10. April 2025 wurde ebenfalls die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06. Februar 2024 ein Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaik (FF-PV) beschlossen. Basierend auf diesem informellen Konzept soll nunmehr durch die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Freiflächenphotovoltaik" mit der Umsetzung des Konzepts begonnen werden. Bestandteil der Planung sind vier Flächen auf den Gebieten der Ortsgemeinden Nittel, Oberbillig, Wawern und Pellingen. Parallel zum Verfahren soll die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) für die Einzelprojekte auf Gemeindeebene erfolgen.
Die nicht maßstäbliche Karte dient zur Orientierung der Lage der Flächen im Verbandsgemeindegebiet.

Die Flächengrößen und Gewannenbezeichnungen sowie grobe Lage der vier Flächen sind wie folgt:
- Fläche Gemarkung Nittel: 14,06 ha groß, Gewannenbezeichnung „Auf dem Kamp“, nördlich von Nittel.
- Fläche Gemarkung Oberbillig: 6,54 ha groß, Gewannenbezeichnung „Großenbüsch“, nördlich von Fellerich.
- Fläche Gemarkung Pellingen: 14,99 ha groß, Gewannenbezeichnungen „Unter dem Reissteg“,“ Auf dem Mennigerwäldchen“, „Hinter der Sandkaul auf dem Menningerwäldchen“ und „Auf der Sandkaul“, nördlich der B 268
- Fläche Wawern: In Gemarkung Wawern, ist 15,57 ha groß, Gewannenbezeichnungen „Ober der Steinbach“, „Ober der Kötz“, „Auf der Kötz“, „Dreinwies“, „Meierhauswies“ und „Hirtengarten“, westlich von Wawern, entlang der B 51
Der Verbandsgemeinderat hat am 10. April 2025 beschlossen die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom
05. Mai bis einschließlich 06. Juni 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II. Während der frühzeitigen Beteiligung stehen folgende Unterlagen zur Einsicht bereit:
1.) Vorentwurf der Plandarstellung „FFPV“
2.) Zusammenfassung der aktuellen Informationen und ersten Ergebnisse
3.) Standortkonzept der Verbandsgemeinde Konz zu „FFPV“ aus dem Jahr 2024
4.) Kartierung Biotoptypen der Flächen Nittel, Oberbillig und Wawern
5.) Kartierung der Biotoptypen und Brutvogeluntersuchung der Fläche Pellingen
Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz in Zimmer 62 zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr sowie ganztägig nach telefonischer Vereinbarung bei Herrn Queins / Frau Greene telefonisch unter +49 6501 83-181 / 188.
Die Unterlagen stehen auch hier per Download zur Verfügung:
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteilgung@konz.de gesendet werden.
Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteilfortschreibung unberücksichtigt bleiben können.