Bebauungsplan „Metzenberg“ Tawern
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Tawern hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Metzenberg“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich Metzenberg. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom
15. Juli 2026 bis einschließlich 16. August 2026
statt.
Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz, im Foyer des Rathauses (Am Markt 11) zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden. Die Unterlagen liegen auch unter www.konz.eu/beteiligung online offen.
Während der Beteiligung liegen folgende Unterlagen auch hier auf dieser Seite zur Einsicht bereit:
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Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteiligung@konz.de gesendet werden. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
