Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Auskunftssperre

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Notwendige Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
    • Begründung (Bitte entsprechende Nachweise beifügen)

    Kosten

    Keine.

    Rechtliche Grundlagen

    Fristdauer

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

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