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Bauen & Wohnen

FNP VG Konz - Freiflächen-Photovoltaik


Flächennutzungsplanteilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“ (FNP-Teilfortschreibung FF-PV) Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 den Entwurf der Flächennutzungsplanteilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“ gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Verbandsgemeinderat Konz hatte zuvor in seiner Sitzung am 10. April 2025 beschlossen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Konz zum Thema Freiflächenphotovoltaik fortzuschreiben. In der Sitzung am 10. April 2025 wurde ebenfalls die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.

Die Teilfortschreibung fußt auf das am 06. Februar 2024 vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaik (FF-PV). Bestandteil der Planung sind vier Flächen auf den Gebieten der Ortsgemeinden Nittel, Oberbillig, Wawern und Pellingen. Parallel zum Verfahren soll die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) für die Einzelprojekte auf Gemeindeebene erfolgen. 


Die nicht maßstäbliche Karte dient zur Orientierung der Lage der Flächen im Verbandsgemeindegebiet.

Die Flächengrößen und Gewannenbezeichnungen sowie grobe Lage der vier Flächen sind wie folgt:

  • Fläche Gemarkung Nittel:  14,06 ha groß, Gewannenbezeichnung „Auf dem Kamp“, nördlich von Nittel.
  • Fläche Gemarkung Oberbillig: 6,54 ha groß, Gewannenbezeichnung „Großenbüsch“, nördlich von Fellerich.
  • Fläche Gemarkung Pellingen: 14,99 ha groß, Gewannenbezeichnungen „Unter dem Reissteg“,“ Auf dem Mennigerwäldchen“, „Hinter der Sandkaul auf dem Menningerwäldchen“ und „Auf der Sandkaul“, nördlich der B 268
  • Fläche Wawern: In Gemarkung Wawern, ist 15,57 ha groß, Gewannenbezeichnungen „Ober der Steinbach“, „Ober der Kötz“, „Auf der Kötz“, „Dreinwies“, „Meierhauswies“ und „Hirtengarten“, westlich von Wawern, entlang der B 51

Der Verbandsgemeinderat hat am 30.10.2025 beschlossen die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom

05. Januar bis einschließlich 06. Februar 2025

 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Während der Beteiligung liegen folgende Unterlagen zur Einsicht bereit:

1.) Entwurf der Plandarstellung „FFPV“

2.) Entwurf der Begründung

3.) Entwurf des Umweltberichts zur Begründung

Beinhaltet die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tierwelt, Mensch und Kultur und sonstige Sachgüter.

4.) Kartierung Biotoptypen der Flächen Nittel, Oberbillig und Wawern

5.) Kartierung der Biotoptypen und Brutvogeluntersuchung der Fläche Pellingen

Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz, im Foyer des Rathauses (Am Markt 11) zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden. 

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteiligung@konz.de gesendet werden. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteilfortschreibung unberücksichtigt bleiben können.