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Bürgerentscheid Kanzem

Am Sonntag, 9. November 2025, findet in der Ortsgemeinde Kanzem ein Bürgerentscheid zur Abstimmung über die folgende Frage statt: „Soll die „Alte Schule Kanzem“ erhalten bleiben ? Ja / Nein“. 

Nachfolgend werden gemäß den Bestimmungen des § 17a Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz die Begründung der Antragsteller sowie die Auffassung der Gemeindeorgane dargelegt: 

Auffassung der Antragsteller: 
Die „Alte Schule“ in Kanzem ist ein dorfprägendes Gebäude, welches erhaltenswert ist. 

Auffassung des Ortsgemeinderates:
Beim Abriss entfallen Sanierungs- und Unterhaltungskosten für das Gebäude; das Grundstück bleibt im Gemeindeeigentum.

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Am Sonntag, dem 14. September 2025, fand die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Konz sowie die in der Stadt Konz die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters statt.

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