Leben in Konz

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung in der VG Konz

Seit Januar 2024 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Wärmeplanungsgesetz. Es schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland.

Ziel ist es, die Möglichkeiten für eine langfristig sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Wärmeversorgung zu ermitteln.

Der Prozess zur kommunalen Wärmeplanung ist in mehrere Schritte aufgeteilt:

  • Bestandsanalyse: Welche Energiequellen werden in der VG Konz genutzt? Wie hoch sind der aktuelle Wärmeverbrauch und der absehbare Bedarf?
  • Potenzialanalyse: Was sind mögliche klimafreundliche Wärmequellen in der VG? Wo eignet sich ein Wärmenetz? Wo lässt sich Energie einsparen? 
  • Entwicklung eines Zielszenarios: Mit welchen Energieträgern und Versorgungssystemen kann die klimaneutrale Wärmeversorgung im Zieljahr 2045 erreicht werden? Beachtung der Parameter: Wirtschaftlichkeit, technische Machbarkeit
  • Umsetzungsstrategie: Welche Maßnahmen werden wann und von wem in Angriff genommen?

Die VG Werke Konz AöR und Verwaltung der Verbandsgemeinde werden die politischen Gremien und Bürger im Laufe des Planungsprozesses zur Kommunalen Wärmeplanung über den jeweiligen aktuellen Stand der Analysen informieren. Dazu ist im zweiten Halbjahr 2025 u.a. eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant. Der konkrete Termin wird noch bekanntgegeben.

Am Ende des Planungsprozesses haben die Bürger dann mehr Klarheit über die zukünftigen Möglichkeiten ihrer Wärmeversorgung. Hauseigentümer können besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt für sie am sinnvollsten sind. Denn mit der kommunalen Wärmeplanung erhalten sie z.B. Informationen darüber, ob sich in ihrer Straße ein Nah- oder Fernwärmenetz technisch eignen würde.

In Gebieten, in denen ein Wärmenetz nicht wahrscheinlich ist, können die Bürger davon ausgehen, dass bei ihnen eine dezentrale Lösung notwendig wird (individuelle Einzel-Lösung, z.B. durch Wärmepumpe). Die Umsetzung liegt dann bei den Gebäudeeigentümern.

Wichtig: Die Kommunale Wärmeplanung ist nicht verbindlich und begründet keinen einklagbaren Rechtsanspruch einzelner Bürger auf die Umsetzung der dargestellten Projekte. Das heißt, die darin genannten Gebiete, die sich beispielsweise für Wärmenetze eignen, sind potenzielle Gebiete - das bedeutet aber nicht zwingend, dass sie dort auch wirklich realisiert werden.

Ebenfalls kann die kommunale Wärmeplanung eine individuelle Energieberatung nicht ersetzen. Auch wenn noch kein Heizungswechsel ansteht, können Heizkosten und CO2-Ausstoß durch Dämmung und Fenstertausch stark verringert werden. Zu den individuellen Möglichkeiten bietet die Verbraucherzentrale RLP Beratungen an. Allgemeine Infos finden Sie hier: Heizen und Warmwasser | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz