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Neuregelung für Passbilder ab 1. Mai 2025

Neuregelung für Passbilder ab 1. Mai 2025

Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue gesetzliche Anforderungen für Passbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten wie Personalausweis oder Reisepass.

Nur noch digitale Passbilder erlaubt

Ab sofort werden ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert. Papierausdrucke sind grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Keine Passbildaufnahme im Bürgerbüro Konz

Im Bürgerbüro Konz besteht keine Möglichkeit, Passbilder vor Ort aufzunehmen – es gibt dort keinen Fotoautomaten. Wir empfehlen daher ausdrücklich, ein digitales Passfoto im Vorfeld bei einem zertifizierten Fotostudio oder Fachgeschäft anfertigen zu lassen. Das Foto wird dort digital erstellt und über ein sicheres, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Cloudverfahren direkt an die zuständige Behörde übermittelt. Sie erhalten zusätzlich einen QR-Code, den Sie bitte zum Termin mitbringen.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob das ausgewählte Studio an das digitale Übermittlungssystem angeschlossen ist.

Übergangsregelung für Papierfotos

In bestimmten Ausnahmefällen dürfen übergangsweise noch Papierlichtbilder akzeptiert werden – jedoch nur, wenn diese bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

Das Foto muss eine definierte Mindestauflösung aufweisen.

Papierbilder, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht verwendet werden.

Wichtiger Hinweis: Das Bürgerbüro Konz übernimmt keine Garantie für die Annahme mitgebrachter Papierlichtbilder. Um Rückfragen oder Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, empfehlen wir nachdrücklich, ein digitales Lichtbild anfertigen zu lassen. Diese Umstellung dient der Erhöhung der Dokumentensicherheit und soll insbesondere Manipulationen durch sogenannte Morphing-Techniken verhindern.

Bitte beachten Sie:
Bringen Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro unbedingt ein digitales Passfoto in Form eines QR-Codes mit!