Fortschreibung FNP: "Regenerative Energien"
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Regenerative Energien" (2017), 1. Änderung Isolierte Positivplanung gemäß § 245e BauGB -Bekanntmachung der Beteiligung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 beschlossen das Verfahren zur Änderung des Teilbereichs des Flächennutzungsplans „Regenerative Energien“ durch eine Isolierte Positivplanung gemäß § 245e Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Gegenstand der Isolierten Positivplanung ist eine Fläche auf der Gemarkung Krettnach. Die Fläche befindet sich östlich der Ortslage Obermennig, angrenzend and die Grenzen zur Stadt Trier und zur VG Trier-Land und bietet Platz für zwei Windenergieanlagen. Gemäß § 245e BauGB können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen, ohne die bestehende Konzentrationszonenplanung grundlegend zu ändern, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Da die Fläche "Gemarkung Krettnach" bereits im Verfahren bis 2017 als potenziell geeignet eingestuft wurde und damals auf Grund des Landesziels 163 g, welches zwischenzeitlich gestrichen wurde, verworfen werden musste, ist davon auszugehen, dass die Grundzüge des Windenergiekonzepts nicht berührt sind.
Die Isolierte Positivplanung ermöglicht somit eine räumlich begrenzte Änderung des Flächennutzungsplans, ohne Änderung bzw. Überarbeitung des Windenergiekonzepts.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.10.2025 ebenfalls den Entwurf der Isolierten Positivplanung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom
05. Januar bis einschließlich 06. Februar 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Während der Beteiligung liegen folgende Unterlagen zur Einsicht bereit:
Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz, im Foyer des Rathauses (Am Markt 11) zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteiligung@konz.de gesendet werden. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteilfortschreibung unberücksichtigt bleiben können.
