Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „Einzelhandel“
Erste Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „Einzelhandel“ gem. § 12 BauGB, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Ortsgemeinde Nittel hat in der Zeit von 2017 bis 2020 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel“ aufgestellt und zur Rechtskraft gebracht. Jetzt zeigt sich, dass die damalige Zielsetzung hinsichtlich der Ansiedlung von 650 m² Gewerbeflächen im 2. OG nicht erreicht werden kann. Der Vorhabenträger hat daher eine Reduzierung von 650 m² auf 320 m² beantragt. Dafür sollen drei weitere Wohnungen anstelle der Gewerbeflächen errichtet werden, wofür weiterhin Bedarf besteht. Im Ortsgemeinderat am 05.06.2025 wurde dies gebilligt und die Offenlegung beschlossen. Da die Grundzüge des vorhabenbezogenen Bebauungsplans berührt sind, muss der Plan in einer 1. Änderung angepasst werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Betroffen sind die Parzellen Flur 16, Flurstücke 7/6, 7/5, 7/3 und 7/2. Die Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers / der Ortsgemeinde. Die Offenlegung nach § 3 (2) BauGB wird in der Zeit vom 06. November 2025 bis zum 06. Dezember 2025 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB erfolgt parallel dazu.
Die Unterlagen liegen auf dieser Seite als Download vor:
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der VGV Konz, Zentrale im Rathaus, Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt. Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu zu äußern. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan, die Textfestsetzungen und die Begründung liegen bereit.
Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181, Ansprechpartner Herr Queins oder Vertreter, wird gebeten. Terminvereinbarungen für Zeiträume, die von den allgemeinen Dienstzeiten abweichen, sind möglich.
Anregungen zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.