Aktuelle Verfahren

Bauen & Wohnen

Campingplatz Könen

Stadtteil Könen, Teilbereich „Campingplatz Könen"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 10. Februar 2026 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „Campingplatz Könen“ geschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 25. November 2025 hatte der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Teilbereich „Campingplatz Könen“ beschlossen. 

Zentraler Inhalt und Zielsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Campingplatzes sowie die Sicherung der städtebaulichen Ordnung für die ergänzenden baulichen Anlagen.  Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan findet in der Zeit vom

03. März bis 02. April 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. 

Die Unterlagen liegen im Foyer des Rathauses (Am Markt 11) zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden. 

Es liegen folgende Unterlagen vor: 

Die Unterlagen liegen auch auf dieser Seite online als Download zur Verfügung. 

Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.