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Bauen & Wohnen

Aufstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wiltingen Nr. 14 Teilgebiet „Boenert“

Öffentliche Bekanntmachung  

der Aufstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wiltingen Nr. 14 Teilgebiet „Boenert“ 

gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 a BauGB und Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB

Die Gemeinde Wiltingen hat am 24.04.2023 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Boenert“ aufzustellen und eine Fläche des Flächennutzungsplans von 2004 umzusetzen. Das Gebiet liegt zwischen dem Bürgerhaus und dem Baugebiet „Hinter den Gärten, Fischpühl, Im Graweltswingert“ (Pfarrer-Henn-Weg). Mit dem Baugebiet soll der Nachfrage nach Bauland nachgekommen werden. Es sind 11 Baugrundstücke mit Einzel-/ Doppelhausbebauung vorgesehen mit ca. 7.800 qm Grundfläche. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt. Dabei kann auf eine Umweltprüfung, den umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung  verzichtet werden Die Planung wurde seit dem Aufstellungsbeschluss konkretisiert, ein Bodengutachten und ein Lage- und Höhenplan erstellt. Eine artenschutzrechtlich Vorprüfung liegt vor. Es soll eine Baulandumlegung durch das Vermessungs- und Katasteramt durchgeführt werden. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Der aktuellen Planung wurde am 19.05.2025 grundsätzlich zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. 

Die Unterlagen umfassen folgende Dokumente: 

Plankonzept, die Begründung, die Textfestsetzungen, die artenschutzrechtliche Erhebung (Teil 1) sowie das Bodengutachten 

und stehen Ihnen auf dieser Seite online zur Verfügung.

Anregungen können in der Informationsveranstaltung und anschließend ergänzend schriftlich  bei der Verwaltung vorgebracht werden bis zum 2 Wochen nach der Frist. Im weiteren Verfahren erfolgt voraussichtlich 2026 nochmals eine Offenlage, wenn alle Unterlagen vorliegen.