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Änderung FNP - Metzenberg Tawern

Änderung FNP: "Metzenberg", Tawern

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Konz für den Bereich Metzenberg in Tawern - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 den Entwurf der Flächennutzungsplanteilfortschreibung für die OG Tawern im Bereich „Metzenberg“ gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Verbandsgemeinderat Konz hatte zuvor in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen den Flächennutzungsplan für die OG Tawern im Bereich „Metzenberg“ anzupassen. In der Sitzung am 27.04.2023 wurde ebenfalls die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.

Die Verbandsgemeinde Konz hat anhand eines Kriterienkatalogs Flächen gefiltert, innerhalb derer Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entwickelt werden können und sollen. Das Konzept hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 02. Februar 2023 beraten. Bericht und Pläne sind unter

oder nach telefonischer Ansprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung (06501-83-3100) einzusehen. Auf der Grundlage dieses Konzeptes möchten die Verbandsgemeindewerke Konz zusammen mit der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Tawern in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zur Entwicklung einer PV-FFA eintreten, und zwar in dem Teilgebiet, das sich südwestlich der Ortsgemeinde im Konzept ergeben hat. Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und Verbandsgemeindewerke folgen mit der Planung den energiepolitischen Zielen von Bund und Land, die insbesondere mit den Änderungen zum BauGB 2023 und der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) IV weiter bekräftigt worden sind. Da Freiflächenphotovoltaik-Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nicht zulässig sind, ist zur bauplanungsrechtlichen Sicherung ein Bebauungsplan aufzustellen. Um den allgemeinen energiepolitischen Zielen und hier konkret der Entwicklung regenerativer Energiequellen zu folgen, möchte die Ortsgemeinde Tawern auf der vorliegenden Fläche ihren Beitrag zu diesen Zielen leisten. Zur Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, zur Wahrung des Entwicklungsgebotes des § 8 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Konz erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat hat am 30.10.2025 beschlossen die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom

05. Januar bis einschließlich 06. Februar 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Während der Beteiligung liegen folgende Unterlagen zur Einsicht bereit:

Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz, im Foyer des Rathauses (Am Markt 11) zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden. 

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteiligung@konz.de gesendet werden. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteilfortschreibung unberücksichtigt bleiben können.