Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Leistungsbeschreibung- Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen. 
- Urheber- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Straßenreinigung in Rheinland-PfalzAnzeige der Leistung im Ursprungsportal 
 
- Straßenreinigung in Rheinland-Pfalz
