Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Leistungsbeschreibung- Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben. - Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich. - Gewerbemeldedaten: 
 - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.- - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- keine 
- Welche Gebühren fallen an?Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz- Gebühren: 13,00 Euro (Stand: September 2022) 
- Welche Fristen muss ich beachten?- keine 
- Rechtsgrundlage
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz- Sie haben alternativ HIER die Möglichkeit, folgende Anträge online beim Bundesamt für Justiz zu stellen: - Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
 - Gewerbezentralregister (ONLINE beim Bundesamt für Justiz)Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) 
 
