Untersuchungsberechtigungsschein
- Leistungsbeschreibung- Allgemeine Beschreibung - Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. 
 
 Hierfür wird- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben)
- und ein Erhebungsbogen benötigt (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
 - Eine telefonische Beantragung (06501/83-210 bis 83-214) ist ebenfalls möglich. - Notwendige Unterlagen - Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden- der Kinderausweis - Kosten - keine - Rechtliche Grundlagen 
